Diese frage wurde bestimmt schon öfters gestellt aber möchte meine frage trotzdem nochmal beantwortet haben ..
Also habe meine wohnung gekündigt möchte mit meiner tochter zu meinen Partner ziehen -kündigungsfrist 30. okt. 2009-.
ich beziehe ALG1 da weiß ich das ich nichts angerechnet bekomme wenn ich zu ihm ziehe zumindest wurde mir das gerade bestätig vom arbeitsamt.
ich bekomme aber zusätzlich arbeitslosengeld 2 als aufstockung weil das arbeitslosengeld 1 zu wenig ist ....
wenn ich jetzt zu meinem freund ziehe bekomme ich und meine Tochter dann weiterhin ALG2 weil hab schon in mehreren Zeitungsauschnitten gelesen das eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft erst zählt wenn man 1 Jahr zusammen lebt.
das wurde ja vom Sozialgericht in Essen so beschlossen. sagen die denn vom Amt grundsätzlich das man keine Leistungen mehr bezieht, um dann klagen zu müssen? Wie lange dauert denn dann in der regel der Prozess, weil möchte jetzt auch so schnell wie möglich einen 400 Euro Job machen soweit wie ich weiß fällt die Aufstockung von ALG2 sowieso weg.
Ich will weg vom Amt nur brauche noch etwas Unterstützung auf meinem weg in das Berufsleben ....
Vielen Dank für das Beantworten im vorraus