Hallo Zusammen,
ich hab im Internet schon alles durchsucht, finde aber nichts wonach ich genau suche und was mir bei meinem Anliegen weiterhilft. Deswegen hoffe ich das ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
Ich (22 J.) beziehe Hartz4 und bewohne alleine in Köln eine 42,35qm (1 1/2 Z.) Wohnung mit monatlicher Kaltmiete von 211,70€ und Nebenkosten 63,00€.
Jetzt haben mein Freund (23 J.) und ich beschlossen zusammen zu ziehen. Doch reicht meine aktuelle Wohnung nicht für 2 Personen. Er wohnt zur Zeit noch in Duisburg bei seinem Vater und arbeitet dort Teilzeit (ca. 450€ monatlich). Nur würde unser beider Geld zusammen nicht für eine größere Wohnung ausreichen.
Jetzt sind da halt noch ein paar wichtige offene Fragen:
- Erlaubt die ArGe einen Umzug bzw. ein Zusammenziehen?
- Steht uns ein Probejahr zu?
- Wird es als Bedarfsgemeinschaft angesehen?
- Wie groß darf die Wohnung sein?
- Wie teuer maximal?
- Wird bei mir eine Leistungskürzung in Betracht gezogen, obwohl mein Freund auch Geringverdiener/ am Existenzminimum ist?
- Würde der Umzug finanziert werden?
- Ist ein Wohnungsberechtigungsschein notwendig?
- Würde das Fahrgeld meines Freundes zu seiner Arbeit nach Duisburg angerechnet werden?
Schonmal Danke im vorraus
LG DieKleene