Ich habe bis zum 27.6 als mein Kind geboren ist in einer WG Gewohnt. Der Mitbewohner ist der Vater des Kindes. Nun bin ich ja automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Alles gut und OK. Nun muss ich jetzt die komplette miete angeben beim amt oder nur die hälfte? Weil ich habe jetzt den beischeid bekommen und da haben die meinen mietanteil durch 3 geteilt obwohl wir ja das doppelte bezahlen. Wenn schon das einkommen vom Mitbewohner bzw jetzt vater mit rein gerechnet wird und durch 3 geteilt wird dann muss ja wohl auch die komplette miete durch 3 geteilt werden oder?
Mietfrage
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Pistenhase83 -
5. September 2009 um 00:00 -
Erledigt
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Hallo,
was macht Dein Freund beruflich? Auszubildender, Job, arbeitslos....
Gruß!
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Job. Verdient aber recht wenig. Es geht mir darum, denn ich habe ne rückzahlung von 650 euro weil wenn ich aber die ganze miete angebe dann währen es nur 60 euro.
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Hallo,
Zitatund da haben die meinen mietanteil durch 3 geteilt obwohl wir ja das doppelte bezahlen.
Das verstehe ich nicht.
Gruß!
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