Ich habe eine Frage ich fange dieses jahr (1.Oktober) ein Einstiegsqualifizierungsjar an... jetzt muss ich aus meiner normalen wohnung (eltern) umziehen da die arbeitsstelle weiter enfernt ist. da die 210 € Lohn vom job nicht ausreichen bekomme ich die miete und gehalt zur sicherung des lebensunterhalts vom arbeitsamt bezahlt.
da wo ich dann arbeite ist der erstwohnsitz. bei meinen Eltern zweitwohnsitz. was ist wenn einer meiner Eltern jetzt auch ein antrag auf alg2 stellt, bekomme ich dann nicht das komplette geld vom arbeitsamt. ich wohne ja so zu sagen nicht bei meinen eltern.
Danke im vorraus