Berücksichtigung von Soll-Kontostand

  • Hallo,

    wer weiß ob SollKontostände vom anrechbaren Vermögen abgezogen werden. Beispiel: aufgrund des Lebensalters kann ein Freibetrag von 5000 Euro angerechnet werden. Das Vermögen beträgt aber 8000 Euro. Daneben weist das Konto aber 3000 Euro im Soll aus. Somit dürfte doch ein Anspruch bestehen, oder?

    MacMortimer

  • im Prinzip ja, aber es wird oft penetrant geprüft, wie das SOLL zustande kam; ist es kürzlich ( sozusagen MUTWILLIG ) entstanden ( du hast kurz vor deiner ALG -Mitgliedschaft ;) nen fetten Dispo genommen und ausgereizt ) - wird dir Vorsatz unterstellt, und das kann böse enden; prinzipiell gilt aber immer die Summe, die unterm Strich stehen bleibt ;

  • Hallo Wolf,
    hat zwar ein bißchen gedauert bis ich begriffen habe, wie ich deine Antwort lesen kann, indem ich dazu meine Frage noch einmal aufrufen muss.
    Gruss MacMortimer

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