Hallo,
wer weiß ob SollKontostände vom anrechbaren Vermögen abgezogen werden. Beispiel: aufgrund des Lebensalters kann ein Freibetrag von 5000 Euro angerechnet werden. Das Vermögen beträgt aber 8000 Euro. Daneben weist das Konto aber 3000 Euro im Soll aus. Somit dürfte doch ein Anspruch bestehen, oder?
MacMortimer