Können Studiengebühren, welche im vorherigen Monat gezahlt werden und aufgrund von Elternzeit, im nächsten Monat zurückerstattet werden als Einkommen bei ALG angerechnet werden?
Es handelt sich ja dabei nicht um ein reales Einkommen und ist ja vorher vom Privatvermögen (Girokonto) entnommen worden. Somit geht es doch null auf null auf: vorher 500 Euro gezahlt und danach wieder erstattet bekommen. Oder was meint ihr? Kann mir jemand helfen?
Danke!
Studiengebühren als Einkommen?
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Diana78 -
9. September 2009 um 22:55 -
Erledigt
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Hallo,
normalerweise wird es nicht als Einkommen berücksichtigt, wenn es vom gleichen Konto auf das gleiche Konto ging und in der Anweisung und auch Rückzahlung eindeutig als (Verwendungszweck) Studiengebühr gekennzeichnet wurde.
Gruß!
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Hallo Hoppel,
danke für deine Antwort.
Allerdings wurden mir die Studiengebühren als Einkommen angerechnet und soll nun das Geld ans Arbeitsamt zurückzahlen.
Möchte deshalb Widerspruch einlegen. Kannst Du mir da weiterhelfen, wie ich das Schreiben am Besten formuliere?
Habe schon im SGB II nachgeschaut, was als Einkommen gilt. Finde noch nicht die passende Argumentation für den Widerspruch.
Danke! -
Hallo,
schicke mir mal den gescannten oder abfotografierten Bescheid.
Gruß!
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Hallo,
Widerspruchsentwurf ist per Mail an Dich unterwegs.
Gruß!
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