Arbeitslosengeld als "Einnahme" ...

  • Hallo zusammen...

    Ich hab eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen...

    Ich beziehe Harz4, hab aber ein "anzurechnendes Einkommen" ... und zwar handelt es sich hierbei um Arbeitslosengeld (276€ im Monat)...

    Nun habe ich gelesen das "Einkommen jeglicher Art" anzurechnen sind, es gibt aber gewisse "Freibeträge" ...

    Desweiteren habe ich auf verschiedenen Internetseiten gefunden das, egal was man für Einkommen hat, immer ein 100€ Pauschalbetrag anrechnungsfrei ist.
    Außerdem war zu lesen das bei einem Einkommen bis 800€ weitere 20% anrechnungsfrei bleiben.

    An meinem Beispiel wären das dann ...

    276€ ALG1
    -100€ Pauschale
    -----------------
    176€ anzurechnen (davon 20%frei)
    140,80€ anzurechnendes Einkommmen
    =============================

    Weiterhin ist wohl (bereits zugesagt von meiner "Sachbearbeiterin") die Kfz Haftpflicht gegen mein Einkommen aufzurechnen...

    140,80€ anzurechnendes Einkommmen
    - 43,82€ monatliche Kfz Haftpflicht
    -------------------------------------
    96,98€ welche als Endgültiges Einkommen übrig bleiben (nach MEINER Berechnung)

    Nun wurde mir beim der ARGE aber mitgeteilt das dieser 100€ Pauschalfreibetrag NICHT für Einkommen aus ALG1 zählt (sondern nur ein 30€ Pauschale, welche Versicherungen abdecken soll).

    Ebenfalls NICHT zählen soll die Regelung, das bei Einkünften bis 800€ 20% unrechnungsfrei bleiben.

    Nun wäre die Frage, ist das wirklich so oder versuchen die Damen und Herre bei der ARGE nur Geld zu sparen?

  • nein das war falsch, das Arbeitslosengeld wird voll angerechnet geht nur bei Nebenverdienst oder so was.Meine Tochter ist gerade mit der Lehre fertig geworden und bezieht auch Arbeitslosengeld, da ist es das selbe wie bei dir

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