Mutter empfängt ALG II - woher Unterhalt

  • Hallo,

    meine Eltern sind geschieden und meiner Mutter wurde fristlos gekündigt, sodass diese Hartz IV empfängt und den Unterhalt nicht mehr leisten kann.
    Ich wollte mich nun erkundigen, woher es mir möglich wäre den nun fehlenden Unterhalt zu beziehen: Es war einmal vom Sozialamt die Rede - stimmt das? Ich bin nicht mehr minderjährig, Jugendamt fällt daher meines Erachtens nach weg.

    Danke im Voraus - Grüße!

  • Nur noch ein kurzer Zusatz, sodass dies hier nicht falsch aufgefasst wird:
    Es geht mir nicht darum Geld zu kassieren. Da ich Bafög beantragen möchte, aber meine Mutter mir Auskunft verwehrt, müsste ich einen Antrag auf Vorausleistung stellen.

    Bei diesem geht es aber auch darum, dass alle Leistungen ausgeschöpft wurden - soweit dies möglich ist. Entsprechend würde auch geprüft werden, ob meine Mutter Unterhalt zahlen könnte - was sie aufgrund von Hartz IV nicht kann. Und dann würde das Bafög Amt vermutlich an mich herantreten, dass ich zunächst den Unterhalt eben evtl. vom Sozialamt (soweit diese Information die korrekte ist) beziehen müsste und dass dies selbstverständlich miteingerechnet werden würde.

    Grüße!
    Dann wäre der nä

  • Hallo,

    Zitat

    Es geht mir nicht darum Geld zu kassieren.

    Das habe ich auch nicht gedacht.

    Zitat

    woher es mir möglich wäre den nun fehlenden Unterhalt zu beziehen: Es war einmal vom Sozialamt die Rede - stimmt das?

    Nein. Das Sozialamt ist in diesem Fall nicht für Unterhalt zuständig.

    Zitat

    Und dann würde das Bafög Amt vermutlich an mich herantreten, dass ich zunächst den Unterhalt eben evtl. vom Sozialamt (soweit diese Information die korrekte ist) beziehen müsste und dass dies selbstverständlich miteingerechnet werden würde.

    Auch das ist nicht richtig. Wenn Du Deinem BaföG-Antrag den ALG-II-Bescheid deiner Mutter beifügst, wird den Sachbearbeitern dort ersichtlich, daß Deine Mutter keinen Unterhalt leisten kann. Das ist dann ohne weitere negativen Auswirkungen auf Deinen grundsätzlichen Anspruch und es wird in keiner Form irgendein fiktiver Unterhalt angerechnet.

    Zitat

    Da ich Bafög beantragen möchte, aber meine Mutter mir Auskunft verwehrt,

    Mache deine Mutter darauf aufmerksam, daß sie eine Auskunfstpflicht hat und eine Weigerung eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte, die dann entsprechend geahndet wird. Wenn deine Mutter aus welchen Gründen auch immer nicht will, daß Du mittels BaföG-Bescheid über ihre Einkommenssituation Kenntnis erhälst, kann Deine Mutter das entsprechende Formular mitsamt ALG-II-Bescheid auch direkt an das BaföG-Amt schicken und einen (formlosen) Antrag (mit Begründung) stellen, daß Ihr Einkommen im BaföG-Bescheid nicht näher aufgeführt wird.

    Gruß!

  • Dankeschön für Deine Antwort. Deine Auskunft war/ist mir damit sehr hilfreich und erleichert mir die Arbeit ein wenig (-:

    Eine schöne restliche Woche, wünsche ich noch

    lG

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