Hallo an Hartz-Experten,
ich habe schon ein wenig im Netz recherchiert, bin aber nicht richtig weitergekommen Kurze Schilderung : Mein netter Ex-Chef schuldet mir 4 Monatsgehaelter. Inzwischen warte ich zwar noch auf das Geld, arbeite aber nicht mehr fuer ihn. Sondern war gezwungen, Hartz 4 zu beantragen. Da mir mein Gehalt immer zugesichert wurde (und ich meinen Vermieter vertroestet habe), lief inzwischen 3fache Miete auf. Der Hartz4-Antrag wurde bewilligt - und die rueckstaendige Miete (2fach) wurde als Darlehen uebernommen. Mit dem Amt habe ich vereinbart, dieses Miet-Darlehen per 50,- Euro/Monat zuerueckzuzahlen. Da meine Miete fuer meine 2 Zi (45qm) zu teuer ist, wird mir der 'Mietueberschuss' von den 345,- Euro abgezogen. So bleiben 215,- Euro, minus 50,- Euro fuer das Mietdarlehen - bleiben 165,- Euro. Da die Heizkosten mit 70,- Euro auch zu teuer sind (dank dem Schiet-Nachspeicher und ausserdem zu hoch veranschlagt wegen Vormieter) - aber trotzdem monatlich bezahlt werden muessen, bleiben nach Adam Riese 165 minus 70 --> 95,- Euro. Sorry, so richtig verstehe ich das nicht ??? Ich wohne nicht weder schick noch in exclusiver Wohnlage, 60er Jahre Bauwerk, alle Wohnungen um mich herum sind nicht wesentlich guenstiger. Ja, es stimmt, ich koennte vom Hamburger dicht besiedelten Stadtteil nach meinetwegen Buxtehude ziehen. . .da sieht der Mietspiegel anders aus Meine 'Lage' ist auch nur vorruebergehend . . . aber . . . 95,- Euro im Monat ???
Kann mir bitte jemand sagen, ob das rein rechtlich ok ist ???
Vielen Dank
Petra Hartz