Hallo
Ich bin 22 Jahre alt und habe im Anschluss an meine Abitur eine zweijährige schulische Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin absolviert. Ich habe währenddessen weder Geld verdient noch Abgaben gezahlt.
Ich lebe bei meiner Mutter, die gerade soviel verdient, dass sie uns beide sehr knapp über die Runden bringt.
Nun bin ich seit dem 31. Juli dieses Jahres arbeitslos und seitdem in einer Maßnahme zur berufspraktischen Weiterbildung, gezahlt durch die Arbeitsagentur.
Meine Arbeitsvermittlerin beim Amt meint vehement, dass mir keinerlei Leistungen zustehen, nicht einmal eine Grundsicherung, da ich eben nicht eingezahlt habe. Im Internet sind Texte zu diesem Thema meist so kompliziert formuliert, dass ich sie nicht hundertprozentig deuten kann, aber es hört sich so an, als wäre ich zumindest Hartz-IV-berechtigt.
Frage ich beim Arbeitsamt erneut nach, werde ich immer an meine Arbeitsvermittlerin verwiesen, die aber stellt sich stur.
Ich weiß nun nicht, ob ich berechtigt bin oder nicht. Oder soll ich am besten einfach mal über die Onlineformulare einen Antrag auf gut Glück stellen?
Ich hoffe, hier kann mir jemand bei dieser Frage helfen.
Danke schonmal