ich habe meine ausbildung vor kurzem beendet ( mit bestehen der abschlussprüfung) ich lese mich schon seit stunden im inernet rum wie das nun berechnet wir das alg 1 und es gibt 2 varianten die 1 so ist es auch bei mir 60 % von deiner ausbilungsvergütung der letzten 12 monate,die 2. es wird 60% von berechnet was ich jetzt als fachkraft verdienen würde, welche davon stimmt nun zu 1000%.
Wenn das 1 richtig ist ja kann ich da noch andere leistungen beziehen auch wenn ich bei meinen eltern wohne?
weil ich bekomm gerade mal 95,70 euro alg1 und gehe auf 100 euro basis bei meinen betrieb arbeiten wo ich gelernt habe.
ich habe da was gelsen das wenn ich unter 337 euro alg1 bekomme zusätzlich harz 4 beantragen kann, weil kindergeld bekomm ich auch nicht mehr ,wieso auch immer bin ja noch keine 25 wobei ich da auch wieder rum 100 verschiedene dinger gelesen habe, aber egal.
aber wenn wird das gehalt meiner eltern bei harz 4 ja auch wiederrum berechnet ,na da kann ich das auch glei wieder vergessen oder?
ja ich weis es nicht gerade wenig aber mein kopf glüht schon vor lauter baragrafen und an die verbraucher zentrale wollt ich mich nicht glei wenden die wollen für ihre beratung ja auch geld haben.
caio und vielen dank schon mal lg Pumkin