Hallo,
bei uns stellt sich jetzt folgende Situation dar:
mein Sohn 19 ist in einer schulischen Ausbildung und bekommt keinen bafög. Der Kindesvater muss den komplette Bafögsatz (455 EUR) zahlen. Mein Sohn ist wegen der Ausbildung an unserem alten Wohnort verblieben. Wir wohnen ca. 200 km auseinander. Alle Kosten werden vom Unterhalt, Kindergeld und von uns (Mutter, Stiefvater) bestritten.
Nun ist seine Freundin schwanger und wird Ende des Monats zu ihm ziehen. Das Kind kommt im November. Sie werden also in der nächsten Woche zum Amt gehen und einen hartz4 Antrag holen. Sie stellt den Antrag, mein Sohn geht in die Bedarfsgemeinschaft ein.
Wie wird mein Sohn dann gehandhabt? Muss der Kindesvater dann noch zahlen? Wird dies angerechnet? Aufgrund des bafögs fällt er allein ja bei der ARGE raus. Aber wie verhällt es sich dann in der Lebensgemeinschaft?
Wie sind überhaupt die Sätze bei 3 Personen? Wenn die Freundin die Ausbildung weiter macht und zusätzlich Elterngeld bekommt hat sie ca. 800 EUR. Die Miete kostet warm ohne Wasser ca. 350 EUR.
Was müssen sie machen wenn das Kind da ist? Bekommen sie sonst noch leistungen als junge familie? Bekleidungsgeld oder ähnliches?
Viele fragen, ich weiß, aber ich habe überhaupt keinen Plan und wir wollten mal schauen was im Endeffekt für beide bleibt wenn sie mit Kind zusammen wohnen.
Viele Grüße, Johanna