Ich bekomme Leistungen zur Grundsicherung. Dabei werden auch die Heizkosten (ÖL) erstattet.
Dieses Geld habe ich angespart um die neue Öllieferung zu bezahlen. Nun soll das "Vermögen" zur Grundsicherung angerechnet werden. ist das rechtens???
Heizkosten angespart - Verwertbar
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lulie -
15. Oktober 2009 um 22:10 -
Erledigt
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Hallo,
alles, was während des Bezuges von Grundsicherungsleistungen "angespart" wird, zählt generell nicht als Vermögen, sondern als Einnahme.
Gruß!
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Die Anrechnung als Einkommen ist rechtens, sofern der Leistungsträger die kompletten Kosten der Unterkunft trägt. Ansonsten wäre eine anteile Anrechnung vorzunehmen.
Gruß
Philipp
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hallo Hoppel
wo steht das geschrieben? -
Hallo lulie,
bereits vorhandenes Geld ist Vermögen, von außen neu hinzukommendes Einkommen. Übersteigen die Ansparungen (woraus auch immer) das Schonvermögen, muss der übersteigende Betrag verwertet werden.
Die Falldarstellung ist nicht ausreichend klar. Fallen die Heizkosten nur dann an, wenn der Öltank nachgefüllt werden muss, sind die Heizkosten dann immer vom Leistungsträger zu übernehmen unter Ausschluss der Kosten für die Warmwasseraufbereitung. Für die aus dem Regelsatz zu tragenden Kosten kann und muss angespart werden, ebenso für alle sonstigen Anschaffungen (Ersatzbeschaffung Bekleidung etc.).Gruß
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