ALG II Anspruch - weil ich zuviel mit Bafög verdiene

  • Hallo erstmal,

    ich habe ein Problem und werde da nicht schlau draus. Also ich schiler mal meine Situ:
    Ich Bafögempfäner mit Bedarfssatz 389€ + 400€ Minijob möchte mit meiner noch momentanen verhartzen Freundin zusammenziehen. Meine Freundin ist verharzt, weil ihre Mum ALGII bezieht. Sie macht jedoch ne Ausbildung zur Altenpflegehelferin an einer Privatschule in Castrop-Rauxel, diese wurde auch durch ein Bildunggutschein gewährt (Sonderentscheidung). Nun möchten wir zusammenziehen und ich dachte zuerst das ist ganz einfach, raus aus der Wohnung und Bafög beantragen, doch leider Gottes macht uns das Amt das Leben schwer.

    Hier kommt das Problem:
    Die Arge schreibt ihr vor weiter Hartz4 zu bekommen, sonst muss sie die Ausbildung abbrechen und zwar sofort.
    Sie hätte auch Anspruch auf Hartz 4, doch durch mein Bafög und Minijob verliert sie fast ganz den Anspruch, es würden maximal 100€ anfallen. Im übrigen wir beziehen beide noch Kindergeld.
    Jetzt weiter die Arge C-R schreibt ihr vor, dass sie in C-R bleiben muss und nicht nach Herne ziehen kann. Die Folge wäre Abbruch.

    Jetzt meine Frage: mit welchen Recht, können die einfach die Ausbildung abbrechen und warum kann sie nicht von mir komplett versorgt werden, warum MUSS sie ALGII beziehen?
    (das sie ausziehen darf ist durch eine Härtefallregelung beschlossen worden.)

    Ich freue mich auf Eure Hilfe, habt mir schon oft Anonym geholfen ;).

    MfG

    Nature-One

  • Hallo,

    die Ausbildungsmaßnahme wird durch das entsprechende Budget der ARGE finanziert. In dem Augenblick, in dem Deine Freundin kein ALG II mehr bezieht, ist auch kein Anspruch auf Mittel aus diesem Budget vorhanden und die Maßnahme wird nicht mehr finanziert.

    Gruß!

  • Danke für die Antwort, dass ist aber sowas von dumm und bescheuert, wie soviel in Deutschland. Die reden alle vom Sozialstaat und im enteffekt stehen wir Skandinavien in Allem hinterher... Aber na schön, sollense machen, sollense mal schön sie mit ca. 600euro Bedarf fördern, weil die Kassen in Deutschland ja so voll sind :).

    Bis denne

  • Dann hab ich aber noch ne Frage ... bin ich verpflichtet beim Bafögamt die Miete anzugeben, oder darf ich weiter mit den 389eur gefördert werden? Weil wenn ich die Miete nicht angebe, dann hat sie wieder Recht auf ALGII.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!