Wenn ein Kind aus einer BG herausfällt, da das eigene Einkommen höher ist, als der Bedarfssatz und das übersteigende EK bei der Mutter angerechnet wird, ist dann davon der Pauschalbetrag von 30,-€ für Versicherungen abzuziehen? Oder sind bei Minderjährigen immer Nachweise zu erbringen?
Gruß mitsuqueen