Hallo!
Seit Oktober studiere ich, wohne aber weiterhin bei meinen Eltern die ALG II bekommen.
Anfang Oktober habe ich meinen Bafög Bescheid bekommen, bin damit in die ARGE gegangen und mir wurde dort mitgeteilt, dass ich aus der Bedarfsgemeinshcaft raustrete und ein neuer Bescheid kommt.
Natürlich ist bis jetzt nichts passiert und jetzt ist der Antrag für den neuen Bescheid der Eltern da.
Nun bleibt die Frage mit dem Kindergeld offen, wird das Kindergeld nun als Einnahme der Bedarfsgemeinschaft gezählt (und damit das Hartz IV um diese Summe gemindert) oder ist das Kindergeld meine Einnahme?
Und das Kindergeld kommt auf das Konto der Eltern, kann man es irgendwie auf mich übertragen?
Ausserdem stimmt es wirklich das ich mit meinem BAfög aus der Bedarfsgemeinschaft raustrete, gehe zwar wirklich schnellstmöglich in die ARGE hin, habe aber den Eindruck gewonnen das da oft eine Hand nicht weiss was die andere tut. Könnte durchaus sein, dass mir die Beratorin dort was falsches gesagt hat, weil sie meine Situtaion nicht erfasste oder so.
Ich habe den Thread hier erstellt da ich nicht weiss, an wem ich mich melden soll (also ob Sozialamt oder Familienkasse dafür zuständig ist.)