Student- Bafög - Bedarfsgemeinschaft - Kindergeld

  • Hallo!

    Seit Oktober studiere ich, wohne aber weiterhin bei meinen Eltern die ALG II bekommen.

    Anfang Oktober habe ich meinen Bafög Bescheid bekommen, bin damit in die ARGE gegangen und mir wurde dort mitgeteilt, dass ich aus der Bedarfsgemeinshcaft raustrete und ein neuer Bescheid kommt.

    Natürlich ist bis jetzt nichts passiert und jetzt ist der Antrag für den neuen Bescheid der Eltern da.

    Nun bleibt die Frage mit dem Kindergeld offen, wird das Kindergeld nun als Einnahme der Bedarfsgemeinschaft gezählt (und damit das Hartz IV um diese Summe gemindert) oder ist das Kindergeld meine Einnahme?
    Und das Kindergeld kommt auf das Konto der Eltern, kann man es irgendwie auf mich übertragen?

    Ausserdem stimmt es wirklich das ich mit meinem BAfög aus der Bedarfsgemeinschaft raustrete, gehe zwar wirklich schnellstmöglich in die ARGE hin, habe aber den Eindruck gewonnen das da oft eine Hand nicht weiss was die andere tut. Könnte durchaus sein, dass mir die Beratorin dort was falsches gesagt hat, weil sie meine Situtaion nicht erfasste oder so.

    Ich habe den Thread hier erstellt da ich nicht weiss, an wem ich mich melden soll (also ob Sozialamt oder Familienkasse dafür zuständig ist.)

  • Hallo,

    Zitat

    Nun bleibt die Frage mit dem Kindergeld offen, wird das Kindergeld nun als Einnahme der Bedarfsgemeinschaft gezählt

    Ja. Das Kindergeld ist eine Steuerentlastung der Eltern und kein staatliches "Taschengeld" für Dich. Solange Du bei Deinen Eltern wohnst, ist es eine normale Einnahme der Eltern und wird auf das ALG II angerechnet.

    Zitat

    Und das Kindergeld kommt auf das Konto der Eltern, kann man es irgendwie auf mich übertragen?

    Nein, solange Du bei den Eltern wohnst. Siehe Antwort oben.

    Zitat

    Ausserdem stimmt es wirklich das ich mit meinem BAfög aus der Bedarfsgemeinschaft raustrete

    Ja, das stimmt. Du bist raus aus der Bedarfsgmeinschaft und bildest eine Haushaltsgemeinschaft mit Deinen Eltern. Insofern ist die Auskunft richtig.

    Gruß!

  • Okay danke. Natürlich ist das Kindergeld kein "Taschengeld" nur haben irgendwelche Bekannten meiner Mutter ihr gesagt, dass man irgendwie das Kindergeld auf mich übertragen könnte oder so.

    Warum sie sich damit so gut auskennen sollen, ist eine andere Frage :D

    Also vielen Dank für die Hilfe. Ich finde es wirklich sehr toll, dass man ehrenamtlich Leuten hilft, die durch die ganzen Gesetze nicht wirklich durchschauen.

  • Hallo,

    Zitat

    nur haben irgendwelche Bekannten meiner Mutter ihr gesagt, dass man irgendwie das Kindergeld auf mich übertragen könnte oder so.

    Das mit dem Übertragen des KG an Dich (der sog. Abzweigungsantrag) macht nur dann Sinn, wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst. Dann würde das KG tatsächlich nicht mehr als Einkommen der Eltern bei dem ALG II angerechnet werden.

    Zitat

    Also vielen Dank für die Hilfe

    Danke. Ist ja eher selten, daß mal jemand Danke sagt. Viel lieber wird geschimpft, gemeckert und beleidigt, sobald eine Antwort nicht in das Konzept des Fragenden paßt... :D

    Gruß!

  • Ich habe ja nicht umsonst Danke gesagt^^ Jetzt werde ich das liebe Forum nochmal nerven.

    Ich habe die Situation vielleicht falsch beschrieben bzw. nicht ganz die wichtige Frage gestellt.

    Mein Kindergeld wird ja ans Einkommen der Bedarfsgemeinschaft eingerechnet- aber dann würde es ja heißen, dass die Bedarfsgemeinschaft ohne mein Kindergeld genau so viel Geld zur Verfügung hätte wie damit. Also das ARGE einfach die um das Kindegreld verminderte Summe (ausgehend vom Bedarf der Familienmitglieder ohne mich) auszahlt.

    Aber das mein Kindergeld ist doch nicht dafür, dass die ARGE weniger Geld an die Bedarfsgemeinschaft zahlt, sondern um mich zu unterhalten.

    also Beispiel mit ausgedachten, bequemmen Zahlen um die Situation zusammenzufassen. Keine Ahnung ob meine Beschreibung wirklich so gut ist.
    also
    *3 Personen ohne mein Kindergeld 1000€ von ARGE
    *3 Personen mit meinem Kindergeld 200€ von der Familienkasse + 800€ von der ARGE

    Und da kann doch nicht sein- Kindergeld ist doch für die Kinder da?! Und wenn es wirklich angerechnet wird, ist es dann als Einnahme mit dem Freibetrag von hundert Euro ode rnicht?

    Übrigens war ich heute in der ARGE da, die Mitarbeiterin dort hat mir klar und deutlich gesagt, dass man das Kindergeld auch auf mich umschreiben kann, selbst wenn ich zu Hause wohne. Ich habe sie zwar mehrmals gefragt, ob es wirklich so ist, und die obere Frage blieb natürlich ungefragt.

    In der Familienkasse wurde dagegen mir das selbe wie von dir mitgeteilt.

  • Hallo,

    Zitat

    Mein Kindergeld wird ja ans Einkommen der Bedarfsgemeinschaft eingerechnet- aber dann würde es ja heißen, dass die Bedarfsgemeinschaft ohne mein Kindergeld genau so viel Geld zur Verfügung hätte wie damit.

    Diese Aussage verstehe ich jetzt nicht wirklich. Es macht durchaus einen Unterschied, ob Deinen Eltern 164 € mehr oder weniger angerechnet werden. Würden Deine Eltern keinen Anspruch auf das KG haben, würde das ALG II u.U. um 164 höher ausfallen. Jetzt - mit KG - ist es um 164 € geringer...

    Zitat

    Aber das mein Kindergeld ist doch nicht dafür, dass die ARGE weniger Geld an die Bedarfsgemeinschaft zahlt, sondern um mich zu unterhalten.

    Ein ganz entschiedes NEIN. Wie bereits gesagt hat das KG nichts mit Deinem Unterhalt zu tun. Es handelt sich um eine an Deine Eltern gerichtete Steuerentlastung für erhöhte Ausgaben, die durch Dich entstehen.

    Zitat

    Kindergeld ist doch für die Kinder da?!

    NEIN. Das hatte ich bereits in meiner 1. Antwort und in der Antwort oben ausdrücklich verneint.

    Zitat

    Übrigens war ich heute in der ARGE da, die Mitarbeiterin dort hat mir klar und deutlich gesagt, dass man das Kindergeld auch auf mich umschreiben kann, selbst wenn ich zu Hause wohne.

    Das ist völliger Quatsch. Wie bereits tausendmal gesagt ist das KG eine Steuerentlastung der Eltern usw. usw. usw.

    Zitat

    In der Familienkasse wurde dagegen mir das selbe wie von dir mitgeteilt.

    Ehrlich gesagt würde ich eher den Experten von der Kindergeldstelle als den von der ARGE trauen - ganz einfach, weil erstere sich tagtäglich mit solchen Problemen herumschlagen.

    Gruß!

  • Okay jetzt hast du auch meine letzten Zweifel verschwinden lassen.
    Thanks, war über den Sinn des Kindergelds nicht informiert (meine Schuld) jetzt weiss ichs.

    Jetzt nur noch nochmal zur ARGE da wegen der Situation einige Unklarheiten herrschen bzw. wie man die Situation in die Formulare reinzwingt und wie es mit der Miete usw. aussieht.

    Aber das wird man uns dort sagen^^

    Also nochmal vielen Dank für die Hilfe.

  • Okay ich weiss nicht ob die Frage hier reingehört.

    Aber wir waren heute bei der ARGE, da es Unklarheiten bei dem Ausfüllen der neuen Formulare gab, also ob mein Kindergeld reingetragen werden muss (ja muss eswar auch geklärt, nur wie es in die Formulare reinkommt war die Frage) usw.

    Und da hat die Beraterin dort gesagt, dass ich in dem Antrag erscheinen muss (also in dem Graphen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) und mein Bafög als Einnahme der BG ausgewiesen werden muss.

    Am Ende wird die Leistungsableitung sich schon entscheiden ob ich aus der BG raustrete oder nicht. (Obwohl davor bei anderen Beraterin und hier im Forum es klipp und klar hieß, dass ich auf jeden Fall raus bin).

    Aber für mich klingt es danach, dass wenn ich mich schon in dem Antrag schreibe, dass ich in der BG bleiben möchte und mein Bafög vom Sozialgeld abgezogen werden soll.
    Und ganz wohl fühle ich mich dabei nicht.

    Und nach dem eine Beraterin dort was falsches zum Kindergeld gesagt hat, kann es durch aus sein, dass sich nicht jede Mitarbeiterin 100%ig mit allen Problemen auskennt. Und vor allem herrschte da ziemlicher Andrang, sie war in einem 2 Manns Büro, in großer Eile und da kann auch was falsches gesagt werden.

    Könnte ich einfach mich nicht in den Antrag reinschreiben und einen Brief beilegen mit "Unser Sohn trala bekommt ab Tralala Bafög und ist kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr, wohnt weiterhin mit uns und das Kindergeld wird weitehrin auf unser Konto ausgezahlt"?

  • Hallo,

    das BaföG (und alle anderen Einnahmen des Studenten) müssen angegeben werden, weil er zwar nicht zur BG gehört, aber sein den eigenen Lebensunterhalt übersteigendes Einkommen durchaus auf den ALG-II-Anspruch der anderen Haushaltsmitglieder angerechnet werden kann. Insofern ist das Verhalten der Arge durchaus normal.

    Gruß!

  • Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, wenn man nicht zur BG angehört, warum kann dann das Geld abgezogen werden? Sehe da keine Logik. Naja egal, wenn so ist, dann ist es so.

    Und da das Bafög sowieso zur Hälfte ein Kredit ist, wird wohl die Summe nicht den Mindestbetrag übersteigen. Ein Kredit sollte doch kein Einkommen sein.

  • Hallo,

    der Student gehört zwar nicht zur Bedarfs-, aber dafür zur Haushaltsgemeinschaft. Und hier wird widerlegbar vermutet, daß Verwandte sich untereinander helfen, sofern ihr Einkommen dazu ausreicht. Insofern hat das durchaus seinen Sinn und Logik.

    Gruß!

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