Einige Fragen zu Bedarfsgemeinschaft

  • Sooo, ich fürchte so langsam muss ich mich doch mal mit dem leidigen Thema Harz4 auseinandersetzen...

    Erst mal zur Situation:
    Ich (32) lebe mit meiner Freundin (30) unverheiratet in einer Mietwohnung (76m²). Wir haben einen gemeinsamen Sohn (2). Es liegt also ganz klar und eindeutig eine Bedarfsgemeinschaft vor (alles andere "vorzuspielen" ist praktisch unmöglich, allein schon durch die Anzahl der Zimmer (3)!).

    Ich habe einen Job und verdiene als Grundgehalt 2500€ brutto. Davon bleiben ca. 1560€ netto. Hinzu kommen bei mir regelmäßig unregelmäßig Überstundenauszahlungen und Verpflegungspauschalen bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. Regelmäßig unregelmäßig deshalb, weil sie mir zwar nicht garantiert sind, ich aber bisher immer im Schnitt auf 20 Überstunden im Monat komme. Diese miteingerechnet komme ich auf ein Netto-Gehalt von ca. 1800€.

    Meine Freundin hat weder Job noch eine abgeschlossenen Ausbildung (sie musste diverse Ausbildungen aus gesundheitlichen Gründen abbrechen).

    Zu meinem Gehalt kommen also "nur" noch die 164€ Kindergeld.

    Trotz dass ich arbeiten gehe (und noch nicht einmal zu knapp...) reicht das Geld oft nicht aus.

    Meine Fragen daher:

    Wenn wir Harz 4 beantragen geht das ja nur als Bedarfsgemeinschaft (warum auch immer, steuerrechtlich gibt es den Begriff eheähnliche Gemeinschaft nicht...in meinen Augen eine absolute Unverschämtheit, aber anderes Thema...).

    Frage 1: WER muss den Antrag stellen? Ich als "Vorstand" der Bedarfsgemeinschaft oder meine Freundin als eigentlich Bedürftige?

    Frage 2: Wird zur Berechnung des "Gesamteinkommens" mein gesamtes Gehalt oder nur mein Grundgehalt herangezogen?

    Frage 3: Kann hier evtl. jemand abschätzen ob es bei obigen Angaben überhaupt Sinn macht einen Antrag zu stellen?

    Frage 4: Ist es möglich einen Antrag zu stellen bei dem kein Geld gezahlt wird sondern "nur" ein Zuschuss zur Miete oder dass zumindest die Krankenkassenbeiträge meiner Freundin übernommen würden die momentan ich zahlen muss (damit wäre uns schon sehr geholfen!)

    Frage 5: Meine Freundin hat schon einmal versucht einen Hartz4-Antrag zu stellen, aber weder sie noch ich blicken bei diesem Formular-Wirrwar durch (wie schaffen es eigentlich Leute diesen Antrag zu stellen die nicht mal richtig deutsch können???). Auf meine Aufforderung "wir füllen aus was wir zu Hause können und den Rest machst du mit deinem Sachbearbeiter" kam sie vom Amt zurück mit einem Formular "Hilfe zum Ausfüllen Ihres Harz4-Antrages" (oder so ähnlich) und der Aussage der Sachbearbeiter "dürfe ihr nicht helfen, selbst wenn er wollte"! Stimmt das so? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen!

    Dies führt zu Frage 6: Wo kann man sich evtl. Hilfe holen die nichts kostet um diesen vermaledeiten Antrag auszufüllen?

    Soviel erst mal dazu ich freue mich über jede Antwort bzw. Anregung *besonders zu Hoppel schielt ;-)*

  • Wer gut 2000,00 Euro netto hat, bekommt garantiert kein Hartz IV.:rolleyes:
    Mein Tipp: heiratet, dann sparst du die Krankenkasse und kommst auch noch in eine andere Steuerklasse.

  • Hallo Hoppel,

    WM beträgt 522€ im Monat ohne Strom (aber inkl. Heizung).

    Unterhalt müssen wir keinen zahlen.

    Werbungskosten, nunja, ich fahre täglich 65km zu meinem Arbeitsplatz (einfache Strecke), ansonsten mache ich eigentlich nichts geltend, aber auf dem Gebiet Steuererklärung/Werbungskosten kenne ich mich auch leider überhaupt nicht aus, gut möglich, dass ich da auch Geld "verschenke", aber das gehört wohl in ein anderes Forum ;)

  • Hallo,

    Pauline hat nicht ganz recht, weil sie das Bruttoeinkommen als Maßstab genommen hat. Bei ALG II ist jedoch das Nettoeinkommen entscheidend.

    Nach deinen Zahlen (1.560 € netto) und unter Berücksichtigung der Fahrkosten würde sich ein Anspruch in Höhe von 175 € ergeben.

    Nicht berücksichtigt habe ich dabei mangels Angaben die sogenannte Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und die Vermögensfrage.

    Also können deine ganzen Einzelfragen beantwortet werden <seufz>:

    Zitat

    WER muss den Antrag stellen? Ich als "Vorstand" der Bedarfsgemeinschaft oder meine Freundin als eigentlich Bedürftige?

    Da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, ist das eigentlich egal.

    Zitat

    Wird zur Berechnung des "Gesamteinkommens" mein gesamtes Gehalt oder nur mein Grundgehalt herangezogen?

    Es wird das gesamte Einkommen berücksichtigt.

    Zitat

    Kann hier evtl. jemand abschätzen ob es bei obigen Angaben überhaupt Sinn macht einen Antrag zu stellen?

    Siehe oben.

    Zitat

    Ist es möglich einen Antrag zu stellen bei dem kein Geld gezahlt wird sondern "nur" ein Zuschuss zur Miete...

    Nein, das ist nicht möglich.

    Zitat

    der Aussage der Sachbearbeiter "dürfe ihr nicht helfen, selbst wenn er wollte"!

    Im Prinzip richtig, weil der Sachbearbeiter persönlich haftet, wenn er falsche Ratschläge gegeben hat.

    Zitat

    Wo kann man sich evtl. Hilfe holen die nichts kostet um diesen vermaledeiten Antrag auszufüllen?

    Eine Hilfe zum Ausfüllen ist auf meiner Seite arbeits-los.de als Video kostenlos abrufbar. Ansonsten sei auf sozialhotline.de verwiesen, wo Du Dich kostenlos telefonisch beraten lassen kannst.

    Gruß!

  • Vielen vielen Dank Hoppel, dass du dir soviel Zeit und Mühe mit der beantwortung der Fragen hier im Forum machst! :)

    Na so ganz unrecht hat Pauline nicht, mein Grundgehalt beträgt 1560€ im Monat. Mit Überstunden komme ich im Schnitt auf ca. 1800€ im Monat. Hinzu kommt halt noch Kindergeld von 164€.
    Das Problem ist, dass die Überstunden halt nicht garantiert sind, d. h. mal ist ein Monat ohne Überstunden dabei => "nur" Grundgehalt, mal dann dafür mehr Überstunden... Des weiteren sind sie natürlich nicht garantiert, können also je nach Auftragslage komplett wegfallen (momentan sogar sehr wahrscheinlich :( ).

    Das führt auch zu einer weiteren Frage: Wenn mein gesamtes Einkommen angerechnet wird, wie muss ich das dann angeben? Weil ein wirklich regelmäßiges Einkommen a la 1800€/Monat ist es ja eben nicht, sondern jeden Monat ein anderes Einkommen...zählt dann das Mittel aus den letzten 12 Monaten oder wie is das geregelt?

    Zur angemessenheit der Miete: Wir benötigen für die Wohnung einen Wohnberechtigungsschein, den wir auch problemlos bekommen haben, sollte also sowohl von Größe (76m² 3 Zimmer für 3 Personen) als auch vom Preis her eigentlich angemessen sein?!?

    Ich kann auch die Leute verstehen, die behaupten "Wie kann man denn bei knapp 2000€ netto noch Hartz 4 haben wollen", aaaaaber: Um überhaupt arbeiten zu können brauche ich ein Auto (65 km einfache Fahrt) => erhebliche Kosten (250€ nur Sprit im Monat, 52€ Versicherung im Monat, 108€ Steuer im Jahr, plus die Kosten die man mit einem Auto immer hat (Wertverlust garnicht betrachtet, den Wagen fahre ich bis es nicht mehr geht). Hinzu kommen noch Rücklagen die man bilden muss (bzw. müsste, ist momentan nicht möglich...) um in nicht allzu ferner Zukunft ein neues Auto anschaffen zu können... Ohne Arbeit könnte das Auto komplett abgeschafft werden!
    Vom Auto abgesehen muss ich ja auch noch die Krankenkassenbeiträge für meine Freundin bezahlen (136€ im Monat), was auch entfallen würde wenn ich nicht arbeiten würde...

    Alles in allem behaupte ich jetzt einfach mal ganz provokant wenn ich nicht Arbeiten würde hätte ich nur durch Hartz 4 nicht weniger (ich gehe sogar noch weiter und behaupte eher mehr!) Geld zur ("freien") Verfügung. Diesen Zustand finde ich ehrlich gesagt sehr unfair, und daher würde mich mal interessieren ob es da keine Möglichkeit gibt diesen Zustand zu ändern, denn es kann mMn nicht im Sinne des Erfinders sein, dass man mit Arbeit genauso viel (bzw. wenig) Geld hat wie mit Hartz 4...

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