ALG II Anspruch bei Kindergeld - Was ein wirr warr

  • Hi zusammen

    Ich bin 22 Jahre habe 1 abgeschlossene Ausbildung und wohne schon seit 4 -5 Jahre in meienr eigenen Wohnung.

    So nun zu meinem Problem.

    Ich habe bis Sept. noch Kindergeld gezahlt bekommen da ich letztes jahr meinen Zivi Dienst absolviert haben.

    Nun war ich bei der ARGE und habe angegeben das ich kein Kindergeld mehr bekomme.
    Worauf gesagt worde ich zitiere:,, Dann gehen sie mal zur Agentur für Arbeit und melden sich Ausbildungsplatz suchend"

    Diese habe ich dann gemacht wo mir die nette Empfangsdame dann sagte das dies nicht gehen würde. Um Ausbildungsplatz suchend gemeldet zu werden müsste mann ein Beratungsgespräch haben, dass allerdings in meinem Fall nicht gehen würde da ich ja schon 1 Ausbildung gemacht habe.:confused:

    Ich weis wenn man Eigeninitative zeig bei der ausbildungssuche kann man die Bewerbungsbescheide (Absagen/Zusagen) jeden Monat einreichen und man bekommt Kindergeld.

    Wie jeder aber bestimmt weis ist das so, dass man eine Antwort auf der Bewerbung meist erst Monate später erhält.
    Somit ist es jeden Monat Fraglich ob man Kindergeld bekommt oder nicht.

    Wenn man es aber nicht bekommt stimmt auch nicht mehr die rechnung von der ARGE und somit bin ich unter dem satz der zur Sicherung des Lebensunterhalt nötig ist.

    kurzform :

    ARGE Sagt nein gibt bei uns nicht mehr geld beantrag Kindergeld

    Fammilienkasse sagt gibt nur wenn sich nachweise bringen das sie sich beworben haben

    In der zwischenzeit bis die Nachweise von der Bewerbung bei mir angekommen sind erhalte ich KEIN Kindergeld und Falle unter dem satz der zur Sicherung des Lebensunterhalt ist.

    Was kann man tun?

    danke im vorraus

  • Zitat

    Dann gehen sie mal zur Agentur für Arbeit und melden sich Ausbildungsplatz suchend"

    Na, da hast du doch Glück. Zu unserer Tochter wurde gesagt, sich ausbildungssuchend melden geht nicht, wenn man schon eine Ausbildung hat. Hat sich dann aber irgendwann selbst um einen Ausbildungsplatz bemüht.
    Muß das Kindergeld nicht von deinen Eltern beantragt werden? War bei uns jedenfalls so.

  • Hi,

    habe das Antragsformular abgheolt.

    Dahitner steckt das wenn ich nachweise einreiche das ich mich auf Ausbildungsplätze bewerbe erst Kindergeld bekommen würde.

    Nachweise bis sie man sie erhält (Antworten) dauern aber manchmal 2 Monate so bekomme ich für diese Monate kein Kindergeld und liege unter dem Satz der zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig ist. Die ARGE zahlt aber nicht das fehlende geld.

    so meinte ich das, da wollte ich wissen was man da noch tun kann.

    mfg.

  • "Hallo, wenn du kein Kindergeld mehr bekommst, zahlt die ARGE wieder mehr ALG 2, da Kindergeld voll eingerechnet wird. Nachweiße sind auch Anschreiben die du als Kopie zum nachweiß vorlegen kannst. Ein Liste mit Firma, wann beworben, Ansprechpartner usw. ist auch ein Nachweiß. Du siehst als, dass Du nicht erst warten musst bis etwas zurück kommt von einer Firma. Und Kindergeld beantragen die Eltern für ihr Kind". MaSa

  • Wen dem so sein sollte wie beschrieben, würde ich abwarten, ob Kindergeld denn beim AlgII als Einkommen angerechnet wird. Wenn ja, würde ich gegen den Bescheid in Widerspruch gehen. Im Widerspruch gibst du dann an, dass du eine abgeschlossene Ausbildung hast. Desweiteren würde ich angeben, dass im Gespräch mit der Arbeitsvermittlung (der Arge) das Ziel "Vermittlung in Arbeit"(Schau mal in deine Eingliederungsvereinbarung, die du mit deinem Arbeitsvermittler abgeschlossen hast) vereinbart wurde und keineswegs eine weitere Ausbildung angestrebt wird.

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