Anspruch?etwas schwierig, bitte um HILFE!!!

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe jemand von Euch kann mir wieterhelfen.
    Ich habe jahrelang in die Arbeitslosenkasse eingezahlt, und wurde dann vor 2,5 Jahren zum ersten mal arbeitslos. Habe einen Bewilligungsbescheid vom AA bekommen (Arbeitslosengeld1), mich dann aber dazu entschlossen mich auf freiberuflicher Basis selbständig zu machen, und zwar rückwirkend zu dem tag nach meiner Kündigung! Das lief dann auch knapp 2 jahre ganz gut, bis ich ein interessantes Angebot von einem Arbeitgeber bekam, das ich nicht ablehnen konnte, und so war ich wieder in einem festen Arbeitsverhältnis.
    Leider ging das nur 6 Monate bis ich meine Kündigung bekam auf grund der schlechten Lage der Firma.
    Also bin ich zum AA und habe mich Arbeitslos gemeldet!
    Ca 4 Wochen wurde ich von einem Mitarbeiter zum nächsten geschickt, weil man sich nicht einig darüber war ob ich Anspruch habe, oder nicht!
    Der Witz ist jetzt, das ich mich durch meine damalige selbständigkeit anscheinend selbst um den Anspruch gebracht habe, da ich, mich rückwirkend zum 1. selbständig machte (weil besser im Lebenslauf), und nicht einen Tag als arbeitslos galt! - und da die letzte Stelle nur 6 Monate dauerte, ist das zu wenig um erneut Anspruch zu haben.
    Also habe ich mich mitte August bei der ARGE gemeldet, und man sagte mir, das ich Anspruch auf Hartz4 habe. Die wollten soviele Unterlagen von mir haben, die ich aufGrund eines Umzuges nicht sofort zur Hand hatte, das man heute zu mir sagt, ich hätte keinen Anspruch mehr, da ich ja in der Zeit seit Antragstellung bei meinen Eltern gewohnt habe, (wo sollte ich hin?), also wäre ich nicht bedüftig!!!!!( meine Eltern haben nicht viel geld)
    Ich finde es eine frechheit, ich will doch gar nicht viel, nur das was mir zusteht. Habe jetzt ab 1.12 eine neue Stelle, und als ich den lieben Sachbearbeiter fragte wie ich da hin kommen sollte, und wie ich den ersten monat überleben sollte, meinte er, ich sollte mir das geld von meinen Eltern oder sonst wem leihen!!!!(Stelle ist 300 km entfernt, soll ich trampen, und unter der Brücke schlafen????)
    Soweit ich weiss, müssen die Eltern ab 25 jahren nicht mehr für die kinder aufkommen!( ich bin 30)

    Der absolute Oberhammer ist aber die Aussage des netten Herrn, ich zitiere :" Ja, das ist schon unfair, ich habe auch mein Leben lang in die Kasse eingezahlt, aber da ich nicht arbeitslos werde, werde ich wohl nie was von dem geld sehen, das finde ich auch unfair!!!!!!!!!!!!!!!!" Da hatte ich keine Worte mehr!

    ich meine, ich habe mich echt bemüht, eine neue Stelle zu finden, und war "nur" 3,5 monate arbeitslos, und jetzt ist fraglich, wie ich es schaffen soll, die Stelle anzutreten, wenn mir das AA auf KEINE Weise hilft!

    Was meint ihr dazu, was soll ich machen ? Anwalt ?

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen, bin gerade etwas ratlos!!!

  • Hallo,

    Zitat

    und da die letzte Stelle nur 6 Monate dauerte, ist das zu wenig um erneut Anspruch zu haben.

    Das ist nicht unbedingt richtig. Die sog. Anwartschaft auf das ALG I ist erfüllt,

    Zitat

    wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

    Die entscheidende Frage ist nun, ob Deine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig war, also Beiträge in die Sozialversicherungen eingezahlt wurden. Ist dies nicht der Fall, bsteht tatsächlich kein Anspruch auf ALG I, hast Du jedoch diese Versicherungen gezahlt, ist ein Anspruch durchaus vorhanden.

    Zitat

    Also habe ich mich mitte August bei der ARGE gemeldet, und man sagte mir, das ich Anspruch auf Hartz4 habe. Die wollten soviele Unterlagen von mir haben, die ich aufGrund eines Umzuges nicht sofort zur Hand hatte, das man heute zu mir sagt

    Äh - heute haben wir fast Dezember, also 3 Monate später. Erwartest Du nun tatsächlich, daß man Dir ALG II nachträglich zahlt, obwohl Du diese 3 Monate lang nie etwas unternommen hast, um Deinen Anspruch zu verwirklichen? :confused:

    Zitat

    da ich ja in der Zeit seit Antragstellung bei meinen Eltern gewohnt habe, (wo sollte ich hin?), also wäre ich nicht bedüftig!!!!!( meine Eltern haben nicht viel geld)
    Ich finde es eine frechheit, ich will doch gar nicht viel, nur das was mir zusteht.

    Naja - mit Begriffen wie "Frechheit" sollte man vorsichtig umgehen, denn das Argument der ARGE ist durchaus nachvollziehbar. Du hast (wenn ich das richtig lese) seit August, also seit Antragstellung, bei Deinen Eltern gewohnt und es erst im November geschafft, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Das Du Dir fast 3 Monate dafür Zeit gelassen hat spricht eigentlich tatsächlich dafür, daß Du in der Zwischenzeit nicht bedürftig warst und Deine Eltern Dich also unterstützt haben. Es gibt zwar ein Urteil, daß man durchaus nachträglich ALG II beantragen kann, obwohl man die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt hat - aber dieses Urteil findet in der Substanz keine Anwendung auf Deinen Fall.

    Zitat

    Habe jetzt ab 1.12 eine neue Stelle, und als ich den lieben Sachbearbeiter fragte wie ich da hin kommen sollte, und wie ich den ersten monat überleben sollte, meinte er, ich sollte mir das geld von meinen Eltern oder sonst wem leihen!!!!(Stelle ist 300 km entfernt, soll ich trampen, und unter der Brücke schlafen????)

    Sofern Du tatsächlich einen Arbeitsvertrag hast, kannst Du das Überbrückungsgeld beantragen. Allerdings setzt dieses Überbrückungsgeld Bedürftigkeit voraus - zu dem Thema habe ich bereits Stellung genommen.

    Zitat

    Soweit ich weiss, müssen die Eltern ab 25 jahren nicht mehr für die kinder aufkommen!( ich bin 30)

    Du wohnst mit Deinen Eltern in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft, bei der durchaus angenommen wid, daß sich die Mitglieder dieser Haushaltsgemeinschaft - zumal dann, wenn sie miteinander verwandt sind - gegenseitig unterstützen.

    Zitat

    Der absolute Oberhammer ist aber die Aussage des netten Herrn, ich zitiere :" Ja, das ist schon unfair, ich habe auch mein Leben lang in die Kasse eingezahlt, aber da ich nicht arbeitslos werde, werde ich wohl nie was von dem geld sehen, das finde ich auch unfair!!!!!!!!!!!!!!!!" Da hatte ich keine Worte mehr!

    Die Arbeitslosenversicherung ist keine Versicherung im landläufigen Sinne, bei der ich also Leistungen in bestimmten Situationen erhalte. Die AV ist eine Solidar-Leistung, was einen erheblichen Unterschied zur normalen Versicherung ausmacht.

    Zitat

    Was meint ihr dazu, was soll ich machen ? Anwalt ?

    Was soll ein Anwalt machen? Ich sehe da keinen Sinn.

    Gruß!

  • Schön zusammengefasst.

    AlgI besteht vermutlich tatsächlich kein Anspruch, es sei denn du hast freiwillig in die SV eingezahlt in der Zeit (was ich mir nicht vorstellen kann).

    Die für mich aber berechtigste Frage ist nicht die, ob du einen Anwalt einschalten sollst, sondern:

    Warum braucht man über 3 Monate, um seine Unterlagen zu besorgen? Ich meine, du warst in der Zeit arbeitslos und hattest doch genug Zeit die Sachen zu besorgen. Das lässt sich doch alles innerhalb von max. 2 Wochen(da rechne ich mal mit ein, dass man Unterlagen bei Bank usw. neu ausstellen lassen muss) erledigen. Dann im Gegensatz von Frechheit der Angestellten zu reden, finde ich wiederum eine Frechheit.

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