einkommensüberhang?

  • Hallo,ich bin neu hier und hätte mal ein paar Fragen
    Darf mir die Arge jetzt schon die Voraussichtliche Kindergelderhöhung anrechnen?Auch das Einkommen meiner Toechter wird mir (einkommensüberhang)abgezogen,so das ich jetzt noch Anspruch auf 127e Regelleistung und 170KDU habe,eine Tochter ist jetzt volljährig,ändert sich da garnichts?Der neue Bescheid gilt ab01.01.2010
    Die 18jährige bekommt Bafög,Wohngeld und Kindergeld,muss sie mich jetzt mit ihrem Einkommen unterstützen?Sind wir eine Bedarfs oder Haushaltsgemeinschaft?Bescheid steht Bedarfsgemeinschaft,aber die Kinder decken ihren Bedarf beide selber.Vieleicht kann mir das jemand erklären?Danke im voraus

  • Hallo,

    Zitat

    Darf mir die Arge jetzt schon die Voraussichtliche Kindergelderhöhung anrechnen?

    Ja, da Dein Bescheid ab 01.01.2010 gilt und ab diesem Zeitpunkt auch das höhere Kindergeld gezahlt wird.

    Zitat

    Sind wir eine Bedarfs oder Haushaltsgemeinschaft?

    Beides.

    Gruß!

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