Hallo Forum!
Ich hoffe, Ihr könnt mir behilflich sein. Ich bin alleinerziehende Mami einer 3-jährigen Tochter und lebe mit ihr gemeinsam in einer BG.
Unser Gesamtbedarf inkl. der Kosten für Unterkunft und Heizung ist 1.216,19 EUR (744,59 EUR für mich und 471,60 EUR für meine Tochter).
Nachdem das Einkommen meiner Tochter (Unterhalt und Kindergeld) abgezogen wurde, verblieb ein Gesamtbedarf von 751,19 EUR (744,59 EUR für mich und 6,60 EUR für meine Tochter).
Bis unmittelbar vor dem Bezug von ALG II habe ich ALG I in Höhe von 895,20 EUR bezogen. Mir wurde mir ein Befristeter Zuschlag von 161,- EUR bewilligt.
Ist das nicht falsch? Nach meiner Rechnung beträgt die Differenz von 895,20 EUR (Höhe des vorher bezogenen ALG I) zu den bewilligten 751,19 EUR ALG II exakt 144,01 EUR. Zwei Drittel davon - ergo die Höhe des Befristeten Zuschlages - sind 96,01 EUR.
Habe ich mich nun verrechnet oder die ARGE?
Danke für Eure Info vorab.
Joleen