Hallo,
Ich lebe zurzeit noch im Ausland (bin Deutsch )
und werde im Sommer wieder in meine Heimat zurueckkehren.
Derzeit bin ich arbeitssuchend.
Die Wohnungsgroesse und Wohnungskaltmiete wurde mir schon von der Arge mitgeteilt.
Jedoch kann ich laut meinem verstaendniss erst den eigentlichen antrag in deutschland stellen.
Die arge schrieb mir nun das ich sobald ich ein Wohnungsangebot vorliegen habe,es vorzeigen soll und dann wird entschieden ob es genehmigt wird oder nicht.
So nun habe ich auch ein Wohnungsangebot gefunden,allerdings hab ich bzw konnte ich noch keinen antrag auf Alg2 stellen.
Kann die arge die Wohnung trotzdem genehmigen (soweit der rest auch passt) obwohl ich erst im sommer den antrag in deutschland stellen kann? Vorher ist es mir nicht moeglich.
Oder soll ich nun doch einfach den ausgefuellten antrag per Post nach Deutschland schicken?
vielen dank schonmal