hallo,
ich versuche alles zusammen zufassen und hoffe ihr könnt mir helfen:
ich war 1jahr arbeitslos und habe alg2 erhalten.anschließend habe ich meine ausbildung angefangen.in dem übergang von arbeitslos zu ausbildg habe ich mir ein termin geben lassen(beim aa) und habe nachgefragt,ob ich,sofern ich bafög bekomme auch noch anspruch auf alg2 habe.mir wurde gesagt,aufgrund meines eigenen haushaltes und die entfernung zu meinem ausbildgsplatzes(schulisch) steht mir auch alg2 zu.
nun habe ich mich auf diese aussage verlassen.(war alleine dort und habe keine schriftl festhaltung des gespräches)
5monate sind vergangen und nach abgabe des bafögbescheides(200euro pro monat-mitberechnung der eltern) beim aa wurde mir gesagt,dass ich das ganze geld(alg2) zurück zahlen muss.
habe wiederspruch eingelegt,der wurde aber abgelehnt.(habe dann keinen neuen wiederspruch hinterlegt)
nun, knapp 1 1/2 jahr später,habe ich mir ein termin beim aa geben lassen(erst jetzt,da mir gesagt wurden ist,dass sich das aa bei mir melden würde,naiv ich weiß)
meine frage ist,habe ich viell noch chancen,dass ich das geld doch nicht zahlen muss oder ist es aussichtslos??
habe näml ein artikel auf dieser seite gelesen:
ALG-II darf nicht zurückgefordert werden
Posted in Hartz IV / ALG II von Peter P. am 30. Mai. 2007
ich hoffe ihr könnt mir helfen,
danke