Bekomme ich trotzdem noch Unterstützung

  • Hallo, ich bin 24. Habe gerade eine Ausbildung begonnen und habe einen 6 jährigen Sohn. Da ich aber eine Teilzeit-Ausbildung absolviere und kaum Zuschüsse bekomme, erhält mein Sohn noch anteilig Hartz 4! Ích würde gern wissen, wie es ist, wenn ich mit meinem Partner(Nicht der Vater des Kindes!!!) zusammen ziehe, erhält mein Kind trotzdem dieses Geld noch, oder wird alles komplett wegfallen? Weiß darüber jemand bescheid? Wäre nett, wenn mir weitergeholfen werden kann.

  • So wie es aussieht, würde dann vllt. der Mitkostenzuschlag geringer ausfallen, weil die Mietbelastung für dich und deinen Sohn geringer ist. Der Grundbedarf deines Sohnes dürfte sich ansich nicht verändern, da ja dein Partner nichts zum Unterhalt für dich oder deinen Sohn beisteuern muss.

    Nach einem Jahr wird es aber wohl so sein, dass es sich bei euch um eine Bedarfsgemsinschaft handeln wird.

  • Da liegt nämlich das Problem, meine Ausbildungsvergütung ist sehr gering, da ich wie gesagt nur eine Teilzeit-ausbildung mache. und selbst das Einkommen meines Partners würde nicht für uns 3 ausreichen. Und ich selber bekomme ja keine Zuschüsse. Außer Kindergeld, aber dass soll ja, ab diesem Jahr, nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.

  • Dies bekomme ich ja momentan. Aber halt sehr wenig. Es geht wie gesagt, darum, dass ich demnächst mit meinem Partner zusammen ziehen möchte, muss ja vorher wissen, wie es dann Finanziell alls abläuft, möchte nicht dass mein Partner komplett für uns aufkommen muss. Das wird nämlich nicht reichen. Nicht, dass wir zusammen ziehen und schaffen es nachher nicht, Finanziell klarzukommen, Deswegen wollte ich halt wissen, ob das Geld meines Sohnes wegfällt. und unterhalt bekommt er von seinem leibl. Vater auch nicht.

  • Der Bedarf deines Sohnes ändert sich ja nicht, deswegen dürfte er auch nicht wegfallen, weil dein Partner nicht für ihn oder dich aufkommen muss.

    Anders sieht es dann wahrscheinlich nach einem Jahr aus, wenn die Bedarfsgemeinschaft in Betracht kommt.

  • Um genaue Angaben machen zu können, liegen zu wenige Informationen vor. Hierbei ist natürlich das Einkommen wichtig. Wie sich der Bedarf bei einer Bedarfsgemeinschaft ändert, kannst du in dem o.g. Infotext nachlesen.

    Bei der ARGE sollte dir jemand eine verbindliche und kompetente Auskunft geben können, wenn du alle Zahlen vorlegst, die relevant sind.

    Leider ist es nicht möglich, hier deinen bzw. euren kompletten Bedarf auszurechnen.

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