Muss ich Zurück?

  • Hallo.
    Erstmal meine Lebens Situation.

    Ich bin 22 Jahre alt und habe eine abgebrochene Berufsausbildung hinter mir.
    war danach 8 Monate Arbeitslos und habe Arbeitslosengeld 1 bezogen.
    Danach hab ich einen Neuen Ausbildungsplatz in einem Hotel als Refa ergattern können.
    Wohne auch in diesem Hotel für die Ausbildung.
    komme jetzt bald ins 3te Lehrjahr.
    das Hotel wurde aber jetzt an einem anderen Besitzer verkauft.
    Problematik an der sache ist das seine anprüche (4sterne Hotel)
    leider extrem hoch sind und es für mich fragwürdig ist, ob ich die Ausbildung zuende führen kann.

    sollte das der fall sein wollte ich mich schonmal Informieren ob ich A: Hatz 4 bekommen würde und B: (eher wichtiger) ob ich überhaupt eine eigene wohnung besitzen darf oder ob ich wieder zurück zu meinen Vater oder zu meiner Mutter ziehen muss.
    diese frage stellt sich daher, da ich mal vor vielen vielen Monden mal gehört habe das mann unter 24 Jahren nicht ausziehen darf.

    ich denke mal um diese fragen zu beantworten bräuchtet ihr mehr Infos. Bitte die nötigen fragen einfach stellen ich antworte so schnell wie möglich.

    EDIT: an wehm genau wende ich mich wenn ich persönliche beratung haben will? Arbeitsamt? oder Wohnamt? oder keine ahnung Amt? bin da leider nicht ganz eingearbeitet und habe durch meine Arbeit sehr wenig zeit und an sich niemanden den ich mal ebend fragen kann der ungefähr nen plan hat.

    Danke vorab

    MFG
    Tobias

  • Hallo,

    Zitat

    ob ich A: Hatz 4 bekommen würde und B: (eher wichtiger) ob ich überhaupt eine eigene wohnung besitzen darf oder ob ich wieder zurück zu meinen Vater oder zu meiner Mutter ziehen muss.

    Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern. Bist Du ohne Genehmigung des zuständigen Amtes nach dem Februar 2006 bei Deinen Eltern ausgezogen, hast Du dementsprechend nur einen geminderten Anspruch auf ALG II. Das bedeutet, daß Du keine Kosten für die Unterkunft erhälst und maximal den geminderten Regelsatz von 287 €, der aber gegen etwaige andere Einnahmen wie Kindergeld, Unterhalt und und gegen gerechnet wird.

    Zitat

    an wehm genau wende ich mich wenn ich persönliche beratung haben will? Arbeitsamt? oder Wohnamt?

    Netter Witz.

    Gruß!

  • Am besten schaust Du mal bei einem Arbeitslosenzentrum oder Verein in Deinem Ort rein. Die haben oftmals schlaue Köpfe da sitzen und ich glaube es gibt kaum Fälle die die nicht schon mal hatten. Zur Not wäre auch ein Anwalt (gratis) dabei falls es Probleme größerer Art geben sollte.
    Diese Arbeitslosenhilfevereine gibt eig. schon in jeder grösseren Stadt. Einfach mal googlen ;)

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