Hallo
Laut der Eigliederrungsvereinbarung ,hat man Monatlich ein gewissen Anteil an Eigenbemühungen vor zu weisen ,bei meinen Man sind es zwei ,die wir auch immer regelmässig abgegeben haben ,nun sind diese aber irgentwie abhanden gekommen.
Das Ilz reagierte nicht einmal mit einer ,wie einen sonst üblichen Brief "warum ,wieso ,weshalb " ,sondern mit einer vollständigen Leistungskürtzung unter anderem die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die Angelegenheit an sich ist ja schon Unfehr genug aber ist es Ihnen auch tatsächlich auch gestattet Kosten für Heizung und Unterkunft zu streichen ?
Und was können wir jetzt tun ,schließlich liegt es ja bestimmt an uns ,jetzt zu beweisen ,gegen der Vereinbarung nicht verstoßen zu haben,oder?:(:(:(
Liebe Grüße Uschi