Hallo ihr Lieben,
bei meinem Freund ist am 31.12.2009 das ALG1 abgelaufen und wir ziehen nun zusammen.
Ich bin berufstätig und daher werfen sich nun eine fragen zusammen.
Also ich habe gegoogelt und da unter anderem gefunden das man 1 Jahr zusammen leben muss das es als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden kann. Wir haben getrennte Kontos etc... und er wird sich auch an der miete beteiligen müssen weil ich nicht alleine für die kosten gerade stehen kann. Habe im Monat gerade mal 840 netto raus.
Nun sagt aber eine Freundin das die angaben falsch seien und dies nicht stimmen würde und ich mache mir nun richtig gedanken was nun richtig ist.
Über antworten wäre ich sehr dankbar.
LG
Manu
Ps: habe ausversehen vorher falsch gelesen bitte die admins unter bafög mein beitrag zu löschen danke.