23 Jahre und schwanger - ALG II

  • Und zwar ich die situation bei mir so:
    ich wollte mein realschulabschluss nach holen und hatten vorigen monat rüfung. da ich nun LEIDER in englisch schriftlich eine 6 bekommen habe, habe ich den abschluss nicht bekommen! habe gestern geweint wie sonst was!

    ich bin schwanger... kann also für die 7 moante ( wodas kind kommt) keine ausbildung machen.

    nun möchte ich hartz 4 beantragen...
    ich bin 23 jahre alt, wohne alleine in berlin, möchte jetzt in februar mit mein freudn zusammen ziehen und meine eltern wohnen in sachsen anhalt.

    wie sieht das aus?
    wieviel hartz 4 bekommt man eignedlich? wieviel steht mir zu?
    ich kann doch auch erstausstattung für mein kind beantragen, schwangerschaftskleidung beantragen und evt. soger den umzug???

    kennt sich damit jemand aus????

    es wäre sehr sehr sehr nett wenn jemand mit helden würde! am montag möchte ich gerne zu dem amt gehen und alles beantragen!

    Vielen dank schonmal im vorraus!

    Liebe Grüße Muschka
    Mit Zitat antworten

  • Hallo,

    Zitat

    DRINGEND!!!!

    Hier bezeichnet jeder seine Frage als "Dringend". Insofern bringen solche Überschriften nichts.

    Bis zur Geburt des Kindes gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Insofern könnte es sein, daß ein Antrag auf ALG II abgelehnt wird. Anträge auf Erstausstattung Geburt und Schwangerschaftsbekleidung werden u.U. ebenfalls abgelehnt, wenn das Einkommen Deiner Eltern dafür ausreichend ist.

    Gruß!

  • nein

    ich wohne in berlin und meine eltern im sachsen anhalt, habe mich nun erkundigt und mir steht das zu!

    ich weiss garnicht warum du dir so sicher bist!
    man sollte erst 10000 % bescheid wissen, statt hier so raus zu labern....

  • Hallo,

    Zitat

    ich wohne in berlin und meine eltern im sachsen anhalt

    Der Wohnort der Eltern und des Kindes haben erst einmal nichts mit dem Problem der erwähnten Bedarfsgemeinschaft zu tun.

    Zitat

    und mir steht das zu!

    Ach, wie liebe ich diese Formulierung. Und wie oft habe ich dabei einen schalen Nachgeschmack. Leider ist es mittlerweile normal, daß viele Leute sehr genau zu wissen glauben, was ihnen zusteht. Was dann oftmals das tatsächlich einzige Wissen überhaupt ist.

    Zitat

    man sollte erst 10000 % bescheid wissen, statt hier so raus zu labern....

    Ich weiß schon Bescheid, kann aber nur auf die Informationen antworten, die Du gibst. Es mag ja sein, daß Du Dich bei wem auch immer erkundigt hast, bedeutet aber noch lange nicht, daß die entsprechende Antwort auch richtig ist.

    Ich habe versucht, Dir - basierend auf Deinen Angaben - die normale Gesetzeslage nahezubringen. Der normale Weg wäre es nun, daß Du antwortest, daß Du nicht mehr zur Bedarfsgeminschaft der Eltern gehörst, weil.... Dann könnte ich Deine Situation unter diesem (neuen) Aspekt auch noch einmal beurteilen und auch eine andere Antwort geben.

    Stattdessen eine sinnlose Beschimpfung von jemanden, der (angeblich) Hilfe sucht.

    Naja. Der schale Nachgeschmack verstärkt sich immer mehr.

    Jedenfalls habe ich angesichts Deiner "sachlichen" Antwort keine Lust, mich auch nur eine Sekunde mehr als nötig mit Deinem angeblichen Problem zu beschäftigen. Thema für mich erledigt.

    Gruß!

  • das "DRINGEND" habe ich mal aus der Überschrift entfernt.

    Ich verstehe auch nicht, wenn du doch alles weißt, warum du hier dann eine Frage stellst.

    Wenn du den Realschulabschluss nachholen wolltest, gehe ich davon aus, dass du bisher keinen berufsqualifizierenden Abschluss hast, daher ist hier Hoppel zu

    Zitat


    10000 %

    Recht zu geben. Deine Eltern haben dir gegenüber eine Unterhaltspflicht. Diese erlöscht auch nicht, wenn du ein Kind erwartest.

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