zählt Freund als Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage.
    Ab Mitte Februar endet mein AlgI, also bekomme ich somit AlGII.
    Ich lebe mit jemanden seit Mitte September zusammen. Mein Freund geht in Vollzeit arbeiten.
    Jetzt meine Frage: wird sein Lohn auf mein AlG II angerechnet?
    Hab mich ein wenig schlau gemacht, steige aber nicht ganz durch. Habe gelesen das es erst ab 1. Jahr als Beziehung gilt, ist das richtig???
    Über eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.

  • Hallo,

    normalerweise wird tatsächlich erst ab 1 Jahr Zusammenleben von einer sog. Einstandsgemeinschaft ausgegangen, wenn u.a. nicht zusammen gewirtschaftet wird. Genau hier aber liegt das Problem: da Du mangels Einkommen kaum selbst Deinen Lebensunterhalt und die Miete bestreiten kannst könnte das Amt von einem Wirtschaften ausgehen und Euch beide als Bedarfsgemeinschaft werten. Mangels Einkommen wirst Du das auch schwer widerlegen können.

    Insofern könnte das Einkommen des Freundes durchaus angerechnet werden.

    Gruß!

  • Also ich bin im dez auch mit meinem freund zusammengezogen und mit meinen 2 kids. jetzt war ich bei uns auf der ARGE und wir wurden direkt als Bedarfsgemeinschaft eingetragen und haben jetzt sogar eine BGnr. erhalten......

    auf deine frage ob sein lohn mit angerechnet wird: JA wird es.

    mfg anitin

  • Hallo,

    anitin --> Nein, das Einkommen wird nicht unbedingt sofort angerechnet, wie ich schon weiter oben erklärte. Der Unterschied zwischen der Ursprungsfrage und Dir ist, daß Du Kinder hast. In diesem Fall wird tatsächlich sofort eine BG vorausgesetzt und das Einkommen des Partners mit angerechnet, ohne das von mir genannte 1 Jahr abzuwarten.

    Gruß!

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