Hallo, ich bin 39 und lebte bis Anfang Oktober mit meiner Tochter alleine von HartzIV. Dann bin ich mit meinem Freund zusammen gezogen. Er verdient 1600€ Brutto. Also wurde mir sofort mein Geld gestrichen. Nun hab ich von dieser 1Jahresregel gehört. Trifft die bei mir auch zu, so das ich weitwerhin Anspruch habe? Wenn ja, wo gibt es da ein Aktenzeichen zu, das ich beim Sozi vorlegen kann?
Bedarfsgemeinschaft?
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sandywe -
27. Oktober 2007 um 10:29 -
Erledigt
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mit welcher begründung wurden denn deine leistungen gestrichen?
Hier mal ein Auszug:
Zitat§§ 3 u. 4 SGB II
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören1.
die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2.
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3.
als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigena)
der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b)
der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c)
eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.
länger als ein Jahr zusammenleben,
2.
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
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