Berechnung zum ALG II mit einem Vollverdiener

  • Hallo,
    vielleicht kann mir jemand hier helfen.
    Mein ALGI endet am 07.02.10. Also würde ich dann Hartz 4 bekommen.
    Mein Freund geht in Vollzeit arbeiten.
    Wir sind seit September letzen Jahres zusammen, aber er ist wöchentlich auf Montage u.ich habe keinen Zugriff auf sein Geld, was ich auch noch nicht möchte, weil es einfach zu früh u. noch zu frisch ist.
    Hier meine Frage: Ich muss ihn ja bei der Antragsstellung mitangeben.
    Er verdient monatl. Brutto ca. 2400€ also netto ca. 1440€ .
    Mein bisheriges AlgI belief sich bisher auf 485 €.
    Er bezahlt für Miete +ges. nebenkosten 530€.
    Kann mir jemand sagen womit ich/wir dann ungefähr bekommen würden?

    Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für Eure Bemühungen.

  • Hallo,

    im 1. Jahr des Zusammenleben kann durchaus ein eigener Anspruch auf ALG II ohne Berücksichtigung des Einkommens des Partners bestehen. Allerdings sehe ich dafür nach Deinen Schilderungen keinen Anhaltspunkt, da Ihr gemeinsam wirtschaft. Daher ist der Anspruch fraglich. Wenn aber das Einkommen des Partners angerechnet wird, besteht kaum Anspruch auf staatliche Leistungen.

    Gruß!

  • Hallo Sarah 33,
    der Bedarf liegt bei ca. 1176 € (variabel wegen Angemessenheitsgrenze Unterkunftskosten). Anzurechnen wären aber netto 1440 -280 Freibetrag. Damit bestünde entweder ein SGB II-Bedarf von 16 € oder ein Wohngeldanspruch (wohl etwas höher). Änträge stellen, wenn Alg I ausläuft.
    MfG.

  • Hallo,

    hansedgar--> was für eine komische Antwort :(

    Zitat

    Damit bestünde entweder ein SGB II-Bedarf von 16 € oder ein Wohngeldanspruch (wohl etwas höher).

    Bei dem Wohngeld ist ausschließlich das Brutto-Einkommen entscheidend. Hier würde also bei einem 2-Personen-Haushalt ein Einkommen von 2.400 € vorhanden sein. Wie Du dennoch auf die Idee kommst, daß ein Wohngeldanspruch bestehen könnte, wird wohl Dein eigenes Rätsel bleiben.

    Gruß!

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