Genossenschaftsanteile

  • Hallo!

    Habe nun heute meine Zustimmung zum Umziehen erhalten.
    Nun meine Frage.Ich müßte bei dieser Wohnung ca.1200€ Genossenschaftsanteile bezahlen.Allerdings habe ich diese nicht mal so eben über.Ich kann mir doch beim AA einen Antrag für ein Darlehn holen oder?Bekomme ich das auch hier irgendwo im Netz um es auszudrucken und hinzuschicken?Oder bekomme ich es nur vor Ort.

    Vielen dank im vorraus.

  • Hallo,

    Zitat

    Ich kann mir doch beim AA einen Antrag für ein Darlehn holen oder?

    Jain. Es gibt keinen Vordruck, Du mußt den Antrag formlos stellen.

    Zitat

    Renovierungskosten zwecks Tapeten,Farben und Fußboden?

    Eher nicht, maximal als Darlehen - aber die Chancen sind relativ gering.

    Zitat

    Was bedeutet eigentlich "Kosten zum Umzug" übernehmen?

    Das was es sagt. Hast Du denn eine Zusicherung von der ARGE, daß diese für Kosten des Umzuges aufkommen?

    Gruß!

  • Hallo,
    bei einer erteilten Zusicherung sind auf gesonderten Antrag hin notwendige Kosten für

    -Umzug (Fahrzeug, Möbelträger, soweit nicht selbst zu erledigen oder Mietkosten für das Fahrzeug (Achtung, mehrere Angebote vorlegen))
    -Einzugsrenovierung in Sonderfällen (soweit diese nicht selbst durchgeführt werden können aus gesundheitlichen Gründen)
    -Erstausstattung (bei Erstbezug, wenn nur teilweise Mobiliar und Hausrat vorhanden sind)

    als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu bewilligen.

    Die Genossenschaftsanteile werden auf formlosen Antrag hin bei vorliegender Zusicherung als in Raten rückzahlbares Darlehn gewährt, wobei die Rückzahlungsansprüche abgetreten werden müssen.

    Die Praxis der Leistungsträger ist uneinheitlich, auf schriftlichen Bescheid bei Ablehnung bestehen und Widerspruch erheben.

    MfG!

  • Hallo,

    Zitat

    bei einer erteilten Zusicherung sind auf gesonderten Antrag hin notwendige Kosten für ...als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu bewilligen

    Das ist nicht immer und auch nicht automatisch der Fall und somit in der absoluten Aussage nicht richtig. Erfolgt der Umzug aus unabweisbaren Gründen (Krankheit, Behinderung usw.) werden in der Tat solche Kosten in der Regel übernommen. Ist der Umzug nicht unabweisbar, liegen also keine gravierenden Gründe dem Umzug zugrunde, werden die Umzugskosten maximal als Darlehen übernommen. Im übrigen muß bei der Frage nicht nur von entsprechend unterschiedlichen Praxen innerhalb der einzelnen Bundesländern, sondern teilweise sogar von Kommune zu Kommune ausgegangen werden.

    Gruß!

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