Mit 32 Jahren wieder zuhause...

  • Hallo, Ich hab da mal ein paar Fragen im bezug auf Wohnung, Hartz 4 etc.
    Also folgendes. Meine EXfrau und Ich haben uns letztes Jahr scheiden lassen! Ich habe damals meine Arbeit aufgegeben, da Ihr neuer ein Kollege von Mir war. Jedenfalls beziehe Ich bis Ende April noch ALG I i.H. von 1206,- Euro, wobei durch das Jugendamt 466,- "gepfändet" werden, da während der Ehe auch 2 Kinder entstanden sind und diese einen Unterhaltsvorschuss vom Amt bekommen! Ich lebe seid der Trennung wieder bei meinen Eltern, in einer Art "Abstellkammer" mit 10 qm²
    So nun zu den eigentlichen Fragen:

    1.) In wie fern unterstützt Mich das Amt bei der Wohnungssuche und der Kostenübernahme!
    2.) Ab wann steht Mir eine eigene Wohnung zu?
    3.) Ist es "egal" wo Ich hinziehe, wenn Mir das
    Amt eine Wohnung in Aussicht stellt???
    4.) Wer übernimmt die Mietsicherheit / Kaution / Genossenschaftsanteile und
    5.) woher bekomm Ich die Möbel

    da Ich meiner Exfrau und den Kindern alles überlassen habe!!!

    Danke für Eure Antworten!

  • Hallo,

    Zitat

    beziehe Ich bis Ende April noch ALG I i.H. von 1206,- Euro, wobei durch das Jugendamt 466,- "gepfändet" werden

    Kommt mir arg hoch vor, da Du dann die Pfändungsfreigrenze unterschreitest.

    Zitat

    In wie fern unterstützt Mich das Amt bei der Wohnungssuche und der Kostenübernahme!

    Bei der Wohnungssuche i.A. gar nicht und bei den Kosten dann, wenn Du Anspruch auf ALG II hast und die Wohnung den Kosten und Größe der angemessenen Unterkunft entsprechen.

    Zitat

    Ab wann steht Mir eine eigene Wohnung zu?

    Irgendwie gefallen mir Fragen nach dem Motto "was steht mir zu" nicht so richtig, zumal dann, wenn man seine Existenzgrundlage - also die Arbeit - selbst aufgegeben hat. Wie auch immer - Unterstützung bekommst Du ab Antragstellung auf ALG II, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Zitat

    Ist es "egal" wo Ich hinziehe, wenn Mir das Amt eine Wohnung in Aussicht stellt???

    Du kannst nur die Wohnung beziehen, bei der Du vorher ein entsprechendes Angebot der ARGE vorgelegt und diese die Kostenübernahme erklärt hat.

    Zitat

    Wer übernimmt die Mietsicherheit / Kaution / Genossenschaftsanteile

    Du kannst entsprechende Anträge auf Übernahme oder Darlehen stellen.

    Gruß!

  • Hannol Hinnak2811,

    sinnvollerweise solle doch der Umzug in Verbindung stehen mit einem neuen Job, wo es den auch immer gibt.

    Solange Alg I gezahlt wird, ebsteht ein ergänzender Anspruch anch dem SGB II derzeit wohl nicht. Fällt ALG I weg, besteht ein Anspruch, wenn im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft nachweislich keine Unterstützung der Eltern gezahlt wird. Ergibt sich dennoch ein ergänzender Anspruch (geringe Einkünfte der Eltern) können nach Zusicherung des Leistungsträgers zur Übernahme der Unterkunftskosten als
    Darlehn
    die Mietsicherheit,Genossenschaftsanteil,
    als Zuschuss
    Umzugskosten,
    Erstausstattung der Wohnung
    beantragt werden.
    Mfg

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