Schüler mit Schmerzensgeld und Azubine mit Kind

  • Hallo allerseits,

    Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Es geht um folgendes:

    Meine Freundin ist 22 Jahre alt und hat einen fünfjährigen Sohn.
    Sie macht eine Ausbildung zum Maler und Lackierer ist damit auch mitte diesen Jahres fertig, d.h.: wenn ich meine Ausbildung als Bankkaufmann beginne.

    Derzeit bezieht meine Freundin ihren Azubi Lohn, Unterhaltsvorschuss für ihr Kind, Wohngeld und soweit ich weiß BAB und Hartz4 für den Kleinen.

    Ich bin 20, möchte mit meiner Freundin zusammenziehen bund bin durch eine Schmerzensgeldzahlung vermögend.
    Dieses Vermögen darf ja nicht angerechnet werden.
    Das Sozial- und Familiengericht Aachen hat entschieden, dass die anfallenden Zinsen nicht von Argen angerechnet werden dürfen, da sie bei der Berechnung durch die Versicherung bereits enthalten sind. Die betroffene Arge ist in Berufung gegangen.

    Meine Fragen sind nun: Wie verhält es sich wenn das Schmerzensgeld zu einem großen Teil in Aktien investiert ist und wenn durch Veräußerung, Gewinne erzielt werden oder Dividenden ausgezahlt werden?

    Meiner Auffassung nach zahlt mein Vater derzeit (Ich wohne bei meiner Mutter) schon zu wenig Unterhalt. Wie verhält es sich wenn ich bei meiner Freundin einziehe. Verlangt die Arge dann Auskunft bei ihm über siene Einkünfte? (Mir verweigert er die Einsicht in Gehaltsabrechnungen, natürlich um zu pokern und er hat auch damals die Zinsen des Schmerzensgeldes angerechnet bis ich Ihm die Pistole auf die Brust gesetzt habe, dass er von mir ein Lebtag nichts mehr hören wird)

    Es würde mich echt interessieren da ich ja ab August Auszubildenden-Gehalt beziehe und er es anrechnen wird.

    Sollte ich mich vielleicht als Untermieter bei meiner Freundin melden? Aber dann dürfte Sie laut Definition ja nicht einmal mehr für mich Kochen!?!?

    Es wäre echt super nett wenn mir einer Helfen kann.

    Danke im Voraus.

  • Hallo,

    Zitat

    Wie verhält es sich wenn das Schmerzensgeld zu einem großen Teil in Aktien investiert ist und wenn durch Veräußerung, Gewinne erzielt werden oder Dividenden ausgezahlt werden?

    Dann ist es stinknormales Vermögen und wird als solches zu werten sein.

    Zitat

    Verlangt die Arge dann Auskunft bei ihm über siene Einkünfte?

    Das kann passieren. Es kann aber auch sein, daß Dich die ARGE zu einer Feststellungsklage auffordert.

    Zitat

    Sollte ich mich vielleicht als Untermieter bei meiner Freundin melden?

    Das würde man dann Betrug nennen.

    Gruß!

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