Hallo, habe gerade einen Liebesbrief von der ARGE bekommen und soll jetzt mein Nebenkostenguthaben von 2009 nachzahlen. Das Guthaben ist aber für das Abrechnungsjahr 2008 und dort war ich bis September noch Student. Ab dann war ich im Bezug von HartzIV und sehe auch ein das ich von dortan das anteilige Guthaben zurückzahle, aber darf das Amt das gesamte Guthaben verlangen? Schließlich musste ich für die Nebenkosten vorher selber aufkommen.
Nebenkostenguthaben
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casy -
24. Januar 2010 um 00:51 -
Erledigt
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Hallo,
es können nur die Betriebskosten angerechnet werden, für die die ARGE vorher aufgekommen ist.
Gruß!
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Danke für die Antwort,
eine Frage bleibt für mich noch offen, wenn von der ARGE nur die aufgekommenen Betriebskosten angerechnet werden, sind das die kompletten Kosten, oder können nur die Ersparnis pro Monat eingefordert werden. Beispiel, ich habe 120€ Guthaben, also 10€ im Monat, 4 Monate war ich HartzIV´ler, können nur 40€ eingefordert werden-oder die gesamten Betriebskosten bis 120€? -
Hallo,
es kann nur die Rückzahlung anteilig berücksichtigt werden.
Gruß!
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Hallo zusammen,
dieses Thema betrifft mich in absehbarer Zeit auch... daher mische ich mich in die Gesprächsrunde...ich war kein Stutent, aber habe über mehrere Monate pro Jahr nachweislich im Ausland gearbeitet und meine Wohnung nicht genutzt bzw. untervermietet. Die laufenden Mietkosten + BK etc. wurden von mir getragen. Vor kurzem hat eine eifrige Mitarbeiterin der Leistungsabt. Betriebskostenabrechnungen aus Vorjahren - die diese Zeiträume betreffen - nachgefordert, trotz längst ergangener Bewilligunsbescheide.
Laut meines derzeitigen Wissens, kann sie dies 10 Jahre rückwirkend?!Der Eigentümer / die Hausverwaltung meiner Mietwohnung haben die Eigenheit und meineswissens auch das Recht, die BKA 1 Jahr später zu erstellen und das Guthaben bzw. Nachzahlung (nach 4wöchiger Prüfzeit) auszuzahlen bzw. einzufordern. Das JC interessiert aber nur das Datum des Zahlungseinganges von Gutschriften und Nachzahlungen (betrifft mich nach Einzug in Wohnung) werden nicht übernommen.
Mein allgem. Rechtsempfinden ist dadurch etwas irritiert... Ich muß BK-Guthaben, in denen ich nicht bei JC gemeldet war, anteilig nachzahlen, weil diese zu einem späteren Zeitpunkt meinem Konto gutgeschrieben wurden?
Zitat: "...es können nur die Betriebskosten angerechnet werden, für die die ARGE vorher aufgekommen ist. - vs - es kann nur die Rückzahlung anteilig berücksichtigt werden."
Anteilig = Monate? Guthaben-Eingangsdatum?
So richtig habe ich es noch nicht verstanden und würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Danke und Gruß,
Herz 3 -
Hallo,
woher stammt das Zitat?
wevell
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Guten Abend wevell,
Zitat - siehe unten - ist aus den beiden Antworten von Hoppel.War verunsichert, da "frisch" hier, ob ich in ein bestehendes Thema akt. Fragen platziere oder es als neues Thema eröffne. Als AW konnte ich die Foren-interne Zitat-Funktion nicht nutzen.
Erwarte in den kommenden Tagen ein Schreiben der Leistungsabt. vom JC und wollte mich vorsorglich, hier im Forum, über dieses Thema informieren. Vlt. ist es besser, dann ganz konkret mit diesen Zahlen "zu arbeiten".
Gruß Herz 3
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Hallo,
.. daher mische ich mich in die Gesprächsrunde
Die Gesprächsrunde fand vor über 4 Jahren statt.
Zum 01.04.2011 wurde das SGB II stark geändert. Die Rechtsprechung hat sich seitdem auch weiterentwickelt. Antworten aus 2010 müssen heute keine Gültigkeit mehr haben.
wevell
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