Hallo also ich 22 leben mit meinem Kind (unter 3) bei meinen Eltern. Ich besuche die Abendschule und erhalte Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Amt. Mir entstehen keine Kosten für unterkunft und heizung. Hab ich anspruch oder gehören meine Eltern mit zur Bedarfsgemeinschaft?
Danke im Voraus!
ALG II Anspruch
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Juliettaxx -
1. Februar 2010 um 11:40 -
Erledigt
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Hallo,
Du bildest mit Deinen Eltern keine Bedarfs-, sondern eine Haushaltsgemeinschaft. Dementsprechend hast Du einen eigenen Anspruch auf ALG II. Allerdings scheint Ihr nach Deinen Aussagen zusammen zu wirtschaften, womit die ARGE durchaus auch das Einkommen der Eltern mit berücksichtigen kann.
Gruß!
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Naja ich muss die Nahrungsmittel und so selber kaufen und beide erhalten mein kindergeld für heizung und unterkunft. Wirtschaften wir dann trotzdem miteinander?
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Hallo,
bei 117 € Vorschuß wirst Du kaum plausibel darlegen können, daß Du und Dein Kind allein wirtschaften, zumal das ja nicht mit den Nahrungsmittel allein getan hast. Von dem Geld mußt Du ja auch noch Strom, GEZ und was weiß ich zahlen.
Gruß!
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Ich erhalte auch noch unterhalt für die Kleine und dann bekomme ich ja momentan noch ELterngel in Höhe von 540 Euro. Und der UV beträgt neuerdings 133 Euro
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Hallo,
ZitatIch besuche die Abendschule und erhalte Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Amt.
Zitatdann bekomme ich ja momentan noch ELterngel in Höhe von 540 Euro
Davon war bisher nicht die Rede. Und was heißt "momentan"?
Wie hoch ist die Miete, die Deine Eltern insgesamt zu zahlen haben?
Gruß!
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Na momentan heißt noch bis März und dann ist ein Jahr Elterngeld rum. Wie viel meine Eltern zahlen weiß ich nicht genau, wir wohnen im Eigenheim.
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Nach dem Gesetz ALG II musst du bis zum vollendeten 25 Jahr im Elternhaus Leben es sei denn wie in deinem Fall es ist ein Kind da da Bildest du eine Eigene BG. Tipp suche Dir eine Wohnung und dann hast du keine Problem
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