ALG II Anspruch

  • Hallo also ich 22 leben mit meinem Kind (unter 3) bei meinen Eltern. Ich besuche die Abendschule und erhalte Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Amt. Mir entstehen keine Kosten für unterkunft und heizung. Hab ich anspruch oder gehören meine Eltern mit zur Bedarfsgemeinschaft?
    Danke im Voraus!

  • Hallo,

    Du bildest mit Deinen Eltern keine Bedarfs-, sondern eine Haushaltsgemeinschaft. Dementsprechend hast Du einen eigenen Anspruch auf ALG II. Allerdings scheint Ihr nach Deinen Aussagen zusammen zu wirtschaften, womit die ARGE durchaus auch das Einkommen der Eltern mit berücksichtigen kann.

    Gruß!

  • Hallo,

    bei 117 € Vorschuß wirst Du kaum plausibel darlegen können, daß Du und Dein Kind allein wirtschaften, zumal das ja nicht mit den Nahrungsmittel allein getan hast. Von dem Geld mußt Du ja auch noch Strom, GEZ und was weiß ich zahlen.

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    Ich besuche die Abendschule und erhalte Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Amt.

    Zitat

    dann bekomme ich ja momentan noch ELterngel in Höhe von 540 Euro

    Davon war bisher nicht die Rede. Und was heißt "momentan"?

    Wie hoch ist die Miete, die Deine Eltern insgesamt zu zahlen haben?

    Gruß!

  • Nach dem Gesetz ALG II musst du bis zum vollendeten 25 Jahr im Elternhaus Leben es sei denn wie in deinem Fall es ist ein Kind da da Bildest du eine Eigene BG. Tipp suche Dir eine Wohnung und dann hast du keine Problem :)

    Schlumpkinder ;)

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