Hallo ich bekomme im Mai mein erstes Kind, will aber erstmal noch zuhause wohnen bleiben. Weiss jemand wie das dann geregelt ist weil mir gesagt worden ist das ich dann meine Eigene Bedarfsgemeinschaft gründe steige da nicht so ganz durch
Alleinerziehend aber noch bei den Eltern wohnend
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steffi89 -
3. Februar 2010 um 23:53 -
Erledigt
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Hallo,
mit Geburt bildest Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft, gleichzeitig aber mit den Eltern auch eine Haushaltsgemeinschaft.
Gruß!
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Kommt darauf an ob deine Eltern arbeiten gehen und wie alt du bist!
Erstmal ist eine BG nur innerhalb einer Wohung möglich wenn du 1. über 25 jahre bist 2. nicht gemeinsam mit einem partner lebst 3.keine wirtschaftlichen und finanzellen vorteile durch dritte hast.
hir ist wohl erst mal zu klären ob du innerhalb der wohnung ein eigenes zimmer hast und einen Untermitvertrag oder ob du nur im haushalt lebst all dieses ist zu klären. -
Hallo,
schlumpkinder --> steffi hatte geschrieben
Zitatich bekomme im Mai mein erstes Kind, will aber erstmal noch zuhause wohnen bleiben. Weiss jemand wie das dann geregelt ist
Insofern ist Deine Antwort vollständig falsch.
Gruß!
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