Vielleicht kann mir jemand eine antwort darauf geben...
Bin alleinerziehend mit meiner 1jährigen tochter und wohne in einer 45qm² wohnung,mein antrag für 60qm² wurde erstmal abgelehnt die wohnung würde für uns beide erstmal reichen,soll einen neuen antrag stellen wenn sie 2jahre wird...amt bezahlt jetzt die wohnung...
gehe nächstes jahr nun aber wieder arbeiten,muss ich da trotzdem das amt um erlaubnis fragen ob ich in eine größere wohnung umziehen dauf?...muss aber noch da zu sagen gehe als friseurin arbeiten und bin dann weiterhin auf das amt angewiesen, aber dann halt nur auf aufstockung zum lebensunterhalt hängt das dann auch mit der wohnung weiterhin zusammen ob ich umziehen dauf...
habe noch keine ähnliche frage hier gefunden bzw eine antwort...
Wohnung bzw Umzug
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ennasus3 -
21. Februar 2010 um 14:17 -
Erledigt
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Hallo,
auch bei aufstockendem ALG II ist eine Umzugsgenehmigung erforderlich, wenn die neue Miete mit berücksichtigt werden soll.
Gruß!
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also läuft das algII wie hartz4 und ich müsste mich wohl auch dann an die vorgeschriebenen qm² halten bzw wäre bestimmt besser so...
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Hallo,
Zitatalso läuft das algII wie hartz4
Beides ist genau dasselbe - HARTZ IV ist nur ein anderer Begriff für das ALG II.
Gruß!
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eine andere frage...lohnt es sich einspruch einzulegen,weil mir der umzug verweigert wird in eine größere wohnung oder ist es besser dann wirklich nächstes jahr wieder einen neuen antrag zustellen? es steht ja nun überall geschrieben das einem eigentlich 60qm² zustehen, deshalb verstehe ich nicht das sie mir den umzug nicht gestatten wollen. möchte nicht unnötig was vom zaun brechen,deshalb frage ich jetzt hier...
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Hallo,
es steht nirgendwo, daß Dir 60 qm zustehen. Diese 60 qm ist die Höchstgrenze bei 2 Personen. Einen Rechtsanspruch auf Ausschöpfung dieser 60 qm hast Du nicht, weswegen sich ein Widerspruch nicht lohnt.
Gruß!
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ich danke dir für deine antworten...vielen,vielen dank...lg
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