Hallo! Vielleicht könnte jemand uns helfen, ein Paar Fragen zu beantworten.
Wir sind eine Familie mit 2 Kindern (4 und 6 J.)
Ich bin mit dem Studium (Master) fertig, habe vor ein Promotionsstipendium zu beantragen, früherstens kriege ich eins ab 10.2010.
Mein Mann hat im Februar 2010 mit der Umschulung zum Bürokaufmann im Rahmen der Rehabilitation (er ist sehbehindert) angefangen. Die dauert 2 Jahre. Die Umschulung (ca 400 €/Monat) wird von AA bezahlt solange er hilfebedürftig bleibt (= Hartz IV bezieht).
Angenommen, ich bekomme ein Stipendium i.H. von 1300 €. Unsere Warmmiete beträgt 500 €. Wir bekommen auch Kindergeld. Unsere Fragen wären:
1. Wieviel von meinem Stipendium wird dann als Einkommen angerechnet?
2. Wird dann weiter seine Umschulung von AA bezahlt?
Vielen Dank im Voraus.