Ich studiere seit Oktober 2009 in Leipzig. Erhalte Bafög und bin in ein Wohnheim der Uni gezogen. Habe den Umzug (Auszug bei den Eltern) polizeilich gemeldet und der Arge entsprechend mitgeteilt.
Meine Eltern beziehen AlgII. Bei den Kosten für Unterkunft und Heizung entfällt immer noch ein Drittel auf mich, das ich von meinem Bafög bestreiten soll. Bin doch aber ausgezogen.
Muss ich tatsächlich neben der Miete im Wohnheim auch das Drittel der Miete der elterlichen Wohnung tragen?
Bin noch nicht 25, deshalb nach Auskunft der ARGE immer noch Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, aber ohne Anspruch.
Kann uns bitte jemand weiter helfen?
Nach meiner Meinung muss die Miete für die Wohnung meiner Eltern nur auf diese beiden aufgrteilt werden.