Vermögen

  • Wenn man im Ausland Wohneigentum von den Eltern bekommt, ne wohnung z. B. und diese aber mit einen wohnrecht der eltern bis zu deren ableben versehen ist, ist dann diese wohnung als vermögen anzugeben bei hartz 4 antrag oder nicht?

    die wohnung ist ja schlecht veräußerbar aufgrund des wohnrechts der eltern.

    gruss

  • Hallo,

    die Wohnung ist nur dann als Vermögen zu berücksichtigen, wenn eine Verwertung absehbar ist. Eine Verwertung ist nicht absehbar, wenn sie vom Tod einer bestimmten Person abhängig ist.

    Gruß!

  • Herzlichen Dank für die Antwort,

    konkreter gefragt. Die Wohnung befindet sich im Ausland ist schon überschrieben auf jemanden der sich in der Hartz 4 Gemeinschaft befindet. Das mit dem lebenslangen Wohnrecht ist aber aktuell, weil die Wohnung einfach zu Lebzeiten aus steuerlichen Gründen schon überschrieben wurde.

    Ist dann diese Wohnung als Vermögen bei Immobilien anzugeben oder nicht, weil die Wohnung ja wie Sie gesagt haben, nur dann anzugeben ist, wenn sie vom Tod einer bestimmten Person abhängig ist.

    Es geht mir konkret um die ja oder nein Frage beim Antrag. Wobei ich jetzt tendenziell zu nein neigen würde nach Ihrer Antwort.

    Dank und Gruß

  • Wenn man diese Wohnung nicht mitangibt und dann das ganze aus irgendwelchen Gründen quasi einmal herauskommt und ich in diesem moment des bei der Stellungnahme eben das Wohnrecht für die Wohnung als Beweis oder der Nichtverwertbarkeit vorlege bekommt man dann trotzdem eine Strafe, weil man das ganze beim Antrag nicht mit angegeben hat, auch wenn es sich im Nachhinein herausstellt, dass die Wohnung definitiv nicht verwertbar ist oder war auch zum Zeitpunkt der nicht korrekten Angabe im Fragebogen.

  • hallo,

    aber ist der trend bei der geschilderten situation, da diese ja nicht direkt wirkung auf die höhe der leistung hat, weil ja das ganze nicht veräußerbar ist, mehr richtung geldstrafe und dann eher niedrig oder höher, weil man ja nur eine zu diesem zeitpunkt nicht auf die höhe des bescheides relevante angabe gemacht hat so schlimm, oder bewegt sich das egal welches bundesland richtung haftstrafe.

    wenn jemand 50.000 euro auf dem konto hat und gibt das nicht an, ist es doch schlimmer, wie wenn man eine angabe nicht macht, die zu diesem zeitpunkt auf die höhe des antrages da nicht veräußerbar keinen einfluss hat.

    oder denke ich da falsch

  • Hallo,

    Du denkst falsch. Die Wohnung stellt ja durchaus ein Vermögen dar, daß nur zeitweilig von der Vermögensverwertung ausgeschlossen ist. Insofern ist das genauso wie verschwiegenes Kapital anzusehen.

    Gruß!

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