Wenn man im Ausland Wohneigentum von den Eltern bekommt, ne wohnung z. B. und diese aber mit einen wohnrecht der eltern bis zu deren ableben versehen ist, ist dann diese wohnung als vermögen anzugeben bei hartz 4 antrag oder nicht?
die wohnung ist ja schlecht veräußerbar aufgrund des wohnrechts der eltern.
gruss