Anspruch ALG bei Praktikum

  • Habe mein Studium zum 1.4. abgeschlossen. Bewerbungen laufen.
    Bin 27 und von den Eltern finanziell nicht mehr abhängig und kann auch nicht unterhalten werden.
    Nun hat sich für meinen zukünftigen Beruf ein wichtiges Praktikum angeboten. Wird mit Euro 400 bezahlt. Da ich sonst aber mittellos bin,
    muss ich irgendwie finanziell unterstützt werden.
    Steht mir für diese Zeit des Praktikums und danach bis zur Aufnahme einer Berufstätigkeit /Volontariat o.ä.
    Alg II zu?

  • Danke für die knappe Antwort. Ich wünschte dazu eine Erklärung, weshalb ich keinen Anspruch habe. Wie wird ein Praktikum gewertet, ist es eine Fortbildung, Ausbildung oder nur ein persönlicher sinnvoller Zeitvertreib, auch wenn er dazu dient, einen angemessenen Job zu bekommen?
    Ich kann in der Zeit zwischen Studium und Berufstätigkeit nicht arbeits- und somit mittellos dastehen.
    Natürlich kann ich Gelegenheitsjobs annehmen, was mache ich ja auch mache.
    Ich wäre um eine etwas ausführlichere Information sehr dankbar, bevor ich den Weg zum Arbeitsamt antrete.

  • Hallo,

    Du stehst mit dem Praktikum dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, womit kein Anspruch auf ALG II vorhanden ist.

    Deine Eltern sind für einen gewissen Zeitraum zwischen Studium und Berufsaufnahme weiterhin unterhaltsplfichtig und Du müßtest Dich an sie halten, da ich keine Möglichkeiten für staatliche Hilfen sehe.

    Gruß!

  • Hallo,

    was soll diese Frage? :confused: Ich hatte geschrieben

    Zitat

    ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht generell nicht

    Das bedeutet, daß Du keinen Anspruch auf Sozialhilfe hast. Das Einkommen hat damit nichts zu tun.

    Zitat

    ein Anspruch auf Wohngeld mangels ausreichendem Einkommen ebenfalls nicht

    Die Begründung "mangels ausreichendem Einkommen" spricht nun auch nicht gerade für die Frage, ob Dein Einkommen "zu viel" sei.

    Gruß!

  • ich werde den Verdacht nicht los, dass die Auskunft, die ich von Dir bekommen habe, nicht so ganz richtig ist. Meine ALG II-Stelle hat mir -Gott sei Dank- auf meine Fragen etwas anderes mitgeteilt. Trotzdem Danke, sonst hätte ich mich wahrscheinlich nicht so reingekniet! Ich weiß nun so viel wie Meister Hoppel, vielleicht noch etwas mehr.

  • Tatsächlich zahlt die Arge auch während eines Praktikums weiter.

    Das man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht ist nämlich falsch. Normalerweise hat man bei einem Praktikum eine Kündigungsfrist von einem Tag.
    Somit könnte man theoretisch kündigen und am nächsten Tag eine Arbeit antreten.
    Also steht man dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung.

    Wäre ja noch schöner. Man versucht vom Amt wieder wegzukommen, aber die verhindern es, weil man nichtmal ein Praktikum machen kann.
    Die wollen doch das man sich bewirbt und bemüht um einen Arbeits/Ausbildungsplatz.

  • Hallo,

    falsch. Es mag sein, daß ARGEN im Einzelfall ein Praktikum finanziell unterstützt. Daraus aber allgemein die Aussage zu treffen, daß Praktika generell gefördert werden, ist nicht richtig.

    Gruß!

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