Ich bin 21 Jahre alt ,alleinerziehend mit eigener Wohnung und bekomme zur Zeit Hartz IV.Ich möchte ab September 2010 eine Lehre als Kinderpflegerin beginnen.Es handelt sich um eine schulische Ausbildung bei der er ich keine Ausbildungsvergütung erhalte.Meine Frage(konnte mir bei der Arge niemand beantworten)Habe ich weiter Anspruch auf Hartz IV oder muß ich BAB beantragen für die 2jährige Ausbildung?
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