hallo,
ich habe einige Fragen zum Anspruch auf ALG II. Aber erst einmal ein wenig zu meiner Person: ich (27) habe im Januar mein Studium abgeschlossen, blieb aber noch ne Zeit lang eingeschrieben, um weiterhin krankenversichert zu sein. Da mein Erspartes zur Neige ging, habe ich einen Antrag auf ALG II gestellt. Dort wurde mir gesagt, ich müsse mich exmatrikulieren um einen Anspruch zu haben. Habe sogar so halbwegs zugesichert bekommen, dass ich die Leistungen auch bekomme. Jetzt habe ich aber gestern einen wunderbaren Brief bekommen, in dem steht : "Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen liegen nicht vor, weil Sie lediglich ein alleiniges Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche in der Bundesrepublik Deutschland haben." Wie ist das bitte möglich ??!!?? ich lebe in Deutschland seit fast 13 Jahren, habe eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, habe hier alle meine Schulabschlüsse erworben, mein Land gehört zur EU (Polen) und auch hier auf Eurer Seite steht : "Für Ausländer gilt der Nachweis einer Arbeitserlaubnis als Voraussetzung für den Anspruch oder der Umstand, dass einer Erteilung einer solchen keine Gründe entgegenstehen und sie sich nicht ausschließlich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten."
ich bitte dringend um Hilfe, vor allem da ich wegen der Exmatrikulation ab morgen nicht mehr krenkenversichert bin. habe vorhin mit der ARGE telefoniert und es wurde irgendwann einfach aufgelegt, weil ich wohl zu viel Fragen stellte und natürlich entsprechend aufgeregt war. Übrigens wurde jede meiner Fragen mit "mmmm ja, kann ich nicht sagen"....
ich danke vielmals im Voraus