ALG II Anspruch

  • hallo,
    ich habe einige Fragen zum Anspruch auf ALG II. Aber erst einmal ein wenig zu meiner Person: ich (27) habe im Januar mein Studium abgeschlossen, blieb aber noch ne Zeit lang eingeschrieben, um weiterhin krankenversichert zu sein. Da mein Erspartes zur Neige ging, habe ich einen Antrag auf ALG II gestellt. Dort wurde mir gesagt, ich müsse mich exmatrikulieren um einen Anspruch zu haben. Habe sogar so halbwegs zugesichert bekommen, dass ich die Leistungen auch bekomme. Jetzt habe ich aber gestern einen wunderbaren Brief bekommen, in dem steht : "Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen liegen nicht vor, weil Sie lediglich ein alleiniges Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche in der Bundesrepublik Deutschland haben." Wie ist das bitte möglich ??!!?? ich lebe in Deutschland seit fast 13 Jahren, habe eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, habe hier alle meine Schulabschlüsse erworben, mein Land gehört zur EU (Polen) und auch hier auf Eurer Seite steht : "Für Ausländer gilt der Nachweis einer Arbeitserlaubnis als Voraussetzung für den Anspruch oder der Umstand, dass einer Erteilung einer solchen keine Gründe entgegenstehen und sie sich nicht ausschließlich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten."

    ich bitte dringend um Hilfe, vor allem da ich wegen der Exmatrikulation ab morgen nicht mehr krenkenversichert bin. habe vorhin mit der ARGE telefoniert und es wurde irgendwann einfach aufgelegt, weil ich wohl zu viel Fragen stellte und natürlich entsprechend aufgeregt war. Übrigens wurde jede meiner Fragen mit "mmmm ja, kann ich nicht sagen"....

    ich danke vielmals im Voraus

  • @ Hoppel.

    Habe gerade mit der Ausländerbehörde gesprochen und laut denen habe und brauche ich auch keinen Aufenthaltstitel, da Polen zur EU gehört. Somit habe ich ein uneingeschränktes Recht in Deutschland zu leben und zu arbeiten (um arbeiten zu dürfen, musste ich schon vor Jahren beim Arbeitsamt Anträge stellen).

    Genau deswegen verstehe ich die Ablehnung seitens ARGE nicht...:confused:...

    ich danke allen im Voraus

  • Hoppel : danke für den Link. war ganz hilfreich....

    jetzt hab' ich die Arbeitserlaubnis EU beantragt und da ich schon über 3 bzw. 5 Jahre in Deutschland lebe, wird mir direkt ein unbeschränkter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erteilt, sprich ich habe dann die gleichen Rechte auf dem Markt, wie die deutschen Bürger: ich kann als Arbeitnehmer eingestellt werden oder mich selbstständig machen. (wenn ich das so richtig verstanden habe).

    Mir wurde zwar auch gesagt ich könnte ein sg. "dauerhaftes Aufenthaltsrecht" beantragen, aber auf dem Ausländeramt sagte man mir wiederum ich brächte das nicht, es sei denn ein Arbeitgeber besteht darauf.

    hilft mir denn jetzt diese unbeschränkte Arbeitserlaubnis weiter bei meinem Antrag, bzw. bei meinem Widerspruch gegen die Ablehnung?

    danke im Voraus

  • Hallo,

    ja, weil Dein (auslandsrechtlicher) Anspruch nun anders gewertet wird. Ob allerdings ein Widerspruch hilfreich ist, bezweifele ich. Der ursprüngliche Ablehnungsbescheid basierte ja darauf, daß Du keine Arbeitserlaubnis EU hattest bzw. nicht beantrag hast, folglich die Ablehnung richtig war. Das bedeutet, daß Du u.U. einen neuen Antrag stellen mußt.

    Gruß!

  • vielen vielen dank für die schnelle Antwort :)

    was wenn ich die Kopie von der EU-Erlaubnis an den Widerspruch hefte? oder wird es erst gar nicht berücksichtigt, da damit quasi ein neuer Sachverhalt entsteht?

    und wenn ich einen neuen Antrag stelle, muss ich dann die 14 Tage warten, bis ich die Bescheinigung über die Erlaubnis zugeschickt bekomme (hab's ja erst gestern beantragt) oder wird es trotzdem schon im System sein?

    danke noch ein mal für die sehr hilfreichen Antworten.

  • Hallo,

    Du kannst es zwar mit dem Widerspruch versuchen - aber ich befürchte, daß Du nur Zeit verschwendest, weil nun ja tatsächlich eine neue Entscheidungsgrundlage geschaffen wurde, die bei dem eigentlichen Ablehnungsbescheid nicht bekannt war. Also kannst Du m.M. auch keinen Widerspruch einlegen.

    Du brauchst nicht zu warten, bis Du die Bescheinung bekommst, sondern reichst sie nach.

    Gruß!

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