Ich beziehe Alg2 und meine Eltern überweisen mir jeden Monat Geld für die Fahrkarte ,damit ich sie und meine Tochter in meiner ehemaligen Heimatstadt besuchen kann . Darf dieses Geld als Einkommen angerechnet werden ,obwohl es eine bestimmten Verwendungszweck hat ? Ich bestreite davon je nicht meinen Lebensunterhalt ....Wer hat da Erfahrung ?
monatliche überweisung von eltern ,um die Fahrkarte zu ihnen zu bezahlen ...
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Sahnebonbon -
31. März 2010 um 14:44 -
Erledigt
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Gut möglich das die Arge dies als Einkommen anrechnet.
Ich würde mir das Geld einfach Bar geben lassen. Dann kann keiner das nachweisen. -
Hallo,
mal abgesehen davon, daß Deine Fahrten (sofern nicht mit der ARGE abgestimmt) zu Problemen mit der erforderlichen Ortsabwesenheit führen können, ist die Überweisung durchaus als Unterhalt (und also Einkommen) zu werten. Zwar mag es sein, daß die Zahlungen innerfamiliär zweckgebunden sind, also nur für die Fahrtkosten ausgegeben werden sollen - aber das hat (richtigerweise) keinen Einfluß auf das ALG II, sondern ist ganz allein Deine Privatsache.
WhiteShark --> Schon mal was von Betrug gehört?
Gruß!
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