Bafög, Alg2, Elternunterstützung?

  • Hallo,
    bei uns ist der etwas komplizierte folgende Fall vorhanden, den die Dame am Alg2-Servicetelefon leider auch nicht beantworten konnte und bis mein Brief vom Amt beantwortet wurde, dauert es wieder ewig. Vielleicht gibt es ja jemanden mit ähnlichen Erfahrungen.

    -Ich bin unter 25 und studiere
    -mein Mann erhält für sich und unsere beiden Kinder ALG2, da er in Erziehungszeit ist
    -Ich erhielt nun einen Bafögbescheid, in dem mir ein Satz von ca. 400,- inkl. Kinderbetreuungszuschuss ausgeschrieben wurde. Der Unterhaltssatz meiner Eltern wurde dort -inkl. Kindergeld für mich- mit etwa 280,- angegeben.

    Nun meine Fragen: wird mein Bafög auf das Geld meines Mannes und meiner Kinder angerechnet, besonders auf den Kinderbetreuungszuschlag bezogen? Kann die Unterhaltszahlung, zu der meine Eltern aufgefordert werden, angerechnet und abgezogen werden? Können sie diese Zahlung verweigern?

    Nun bin ich etwas unsicher, da meine Eltern ungünstigerweise den Betrag bereits überwiesen haben, dass uns das vom ALG2 abgerechnet wird...

    Und noch eine weitere Frage: ich bekomme zwischenzeitlich (durch Studienwechsel) kein Bafög trotzdessen ich studiere. Springt dann die Arge ein oder muss ich einen Kredit aufnehmen?
    Wäre toll, wenn jemand, was wüsste!
    Danke!

  • Hallo,

    1. Einkommen, welches den eigenen Bedarf übersteigt, wird angerechnet. Wenn deine Gesamteinnahmen 400 € sind, besteht diese Gefahr folglich nicht.

    2. Mit Wegfall des BaföGs hast Du weiterhin keinen Anspruch auf ALG II und mußt Dich nach anderen Finanzierungsquellen umsehen.

    Gruß!

  • Hallo, danke erstmal für die Antwort.
    Jedoch ist mein Bafög nicht meine einzige Einnahme. Ich kriege ja noch Kindergeld und die Frage ist, ob meine Eltern mir das und ihren Unterhaltssatz (der im Bafögschreiben empfohlen wird) von insgesamt 280 (einschließlich Kindergeld) überweisen sollen oder ob mir das abgezogen wird, da ich ja dann insgesamt bei 680,- liege.

  • Hallo,

    ich hatte Deine Frage anders verstanden.

    Errechne einfach selbst Deinen Bedarf: 323 € Regelsatz + einem Viertel der Warmmiete = Bedarf. Liegt Dein Einkommen über diesen so errechneten Bedarf, kann es durchaus zu einer Anrechnung kommen.

    Ein entsprechender (Anrechnungs-)Bescheid sollte aber genauestens überprüft werden, da es hier sehr oft zu Falschberechnungen kommt.

    Gruß!

  • Ja, aber da das Bafög ist doch eine Form des Darlehens -ich muss ja ca 1/4 zurückzahlen- ist, kann mir das doch nicht voll angerechnet werden?
    Und dürfen meine Eltern die Zahlung verweigern oder muss ich das im Bafögschreiben angegebene Geld, das sie zahlen sollen, annehmen, obwohl es dann nur wieder vom ALG2 abgezogen wird?
    Die Frage ist auch, ob der Kinderbetreuungszuschlag, der im Bafög mit enthalten ist, für mich ist oder für die Kinder? Denn wenn es für sie ist, dann müsste das ja auch noch vom ALG2 abgerechnet werden!?
    LG

  • Hallo,

    BaföG und Kinderbetreuungszuschlag im BaföG sind anrechnungsfrei. Deine Eltern sind unterhaltsverpflichtet, können sich also nicht einfach weigern, keinen Unterhalt zu zahlen. Tun sie es dennoch, kann ein fiktiver Unterhalt angenommen und angerechnet werden.

    Gruß!

  • Ich ergänze mal zum Thema BAföG:

    Der BAföG-Bescheid ist ein reiner Förderungsberechnungsbescheid. Er verpflichtet Deine Eltern nicht zur Unterhaltszahlung. Deren Unterhaltspflicht richtet sich immer noch nach dem Zivilrecht.

    Zahlen die Eltern nicht, kannst Du einen Vorausleistungsantrag stellen. Da sie aber inzwischen gezahlt haben, geht das auch nicht mehr.

    Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass das Kindergeld angerechnet worden ist. Das ist seit 9 Jahren nicht mehr statthaft. In den Einkommensformularen wird nach dem KG auch nicht gefragt.

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