Wohnungswechsel

  • Hallo,ich brauche ganz dringend eine Auskunft,ich habe jetzt einen Mietvertrag für eine größere Wohnung unterschrieben.Kann in zwei Monaten rein.Aber ich habe das Jobcenter nicht informiert,weil ich 36,- Euro übern Satz liege,also 542,- stehen mir zu und die Miete beträgt 578,- Euro.Ich geh mal davon aus,dass die Arge nicht zustimmen wird,weil ich anscheinend nichts aus meinem Regelsatz für die Miete entnehmen darf,oder?? Wie sieht es aus,wenn ich einen 400,- Euro Job annehme?Meine zweite Frage wäre, meine Miete bezahle ich selbst bei meinem Vermieter ein,wie ist es, wenn ich einfach umziehe,kann die Arge durch meine
    " Straftat " einfach die Miete selbst an meinen neuen Vermieter überweisen :( ?? Vielen Dank im Voraus

  • Hallo,

    Zitat

    Ich geh mal davon aus,dass die Arge nicht zustimmen wird

    Du gehst richtig aus.

    Zitat

    weil ich 36,- Euro übern Satz liege,also 542,- stehen mir zu

    Wenn Du ohne Genehmigung ausziehst, bekommst Du für die neue Wohnung maximal die gleiche Miete wie in der alten Wohnung , also nicht den theoretisch maximalen Höchstsatz.

    Zitat

    kann die Arge durch meine
    " Straftat " einfach die Miete selbst an meinen neuen Vermieter überweisen

    Nein.

    Gruß!

  • Hallo,also erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort,Sie haben mir sehr geholfen!Wenn ich noch eine Frage stellen darf, wie sieht es aus, wenn ich einen 400,- Euro Job nachweisen kann, würde mir die Arge die Wohnung dann genehmigen?Weil ich doch die besagten 36,- Euro selbst bezahlen würde und nicht aus dem " Regelsatz " nehmen würde.

  • Hallo,

    ein Nebenjob ändert nichts an der Ausgangslage, da Du ja weiterhin ALG II beziehst. Im übrigen nochmal der Hinweis, daß es nicht unbedingt bei den 36 € bleiben muß, da - wie bereits beschrieben - nicht der maximale Höchstsatz der angemessenen Kosten der Unterkunft gezahlt werden wird. Die 36 €, die Du mehrmals nennst, treffen nur dann zu, wenn die neue Wohnung um 36 € teurer als die alte Wohnung ist.

    Noch eine weitere Anmerkung: Wenn Du Dich entscheidest. ohne Genehmigung umzuziehen, wirst Du auch in Zukunft alle evtl. Mieterhöhungen selbst zu tragen haben.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!