Wohnung zu groß nach Trennung - Möglichkeiten nicht ausziehen zu müssen

  • Hallo an alle :)
    Vielleicht kann mir in diesem Forum ja jemand weiterhelfen..

    Bin Hartz 4 Bezieherin, mein Partner zieht jetzt endlich aus - ich möchte aber in der Wohnung wohnen bleiben! Meine kleine Tochter wohnt noch bei mir - aber die Wohnung hat 70 qm, 403 € Grundmiete und 112 € Nebenkosten - also zu groß laut ARGE-Bestimmungen.

    Ich möchte hier eigentlich partout nicht von der ARGE rausgezwungen werden, da meine Eltern direkt in der Nachbarwohnung wohnen und wir uns gegenseitig viel unterstützen. Sie mir bei meiner Tochter und ich ihnen im Alter im Haushalt und sonstiges (mein Vater ist Anfangsstadium Parkinson).

    In einer Großstadt wie unserer ist eine 60 Qm Wohnung im Endeffekt auch nicht wirklich viel billiger. Habe schon mal etwas in der Zeitung geschaut...

    Da meine Tochter jetzt in KiTa ist hoffe ich baldmöglichst endlich wieder eine Halbtagsarbeit in meinem Beruf zu finden. Kann ich dann eventuell nicht nur Wohngeld beantragen und mit den Bestimmungen der ARGE nichts mehr zu tun haben?

    Mein Partner ist noch mit mir zusammen in der Bedarfsgemeinschaft mit gemeldet - auch arbeitssuchend. Ich möchte dort jetzt jedoch schriftlich melden, dass unserer BG sich ändert, bzw. auflöst. Bin nur froh, wenn er endlich weg ist und ich meine Probleme alleine lösen kann. Muß ich mit viel Schwierigkeiten von Seiten der ARGE rechnen?

    Ufz - jetzt ist das hier ja doch ne ganz schön lange Litanei geworden...

    Wer schön, wenn ich ein paar Ratschläge bekommen würde :)

  • Hallo,

    Zitat

    Ich möchte hier eigentlich partout nicht von der ARGE rausgezwungen werden

    Das wird auch nicht geschehen. Entgegen aller (un)möglichen Medienberichte gibt es keinen Zwangsumzug nach dem Motto "Wenn Du aus Deiner zu teuren Wohnung nicht ausziehst, bekommst Du kein ALG II mehr".

    Du wirst nach Deiner Änderungsmitteilung mit zwei Sachen zu rechnen haben:

    1. wird Deine Warmmiete auf den qm-Anteil umgerechnet (Warmmiete : Anzahl der qm). Aus dieser Berechnung resultierend wird Dir nur noch die Miete für die angemessene Größe gezahlt werden. Diese liegt bei 2 Personen bei 60 qm, einige Kommunen gewähren bei Alleinerziehenden noch 10% Aufschlag. Im schlimmsten Fall werden Dir also 10 qm nicht gezahlt. Nach Deinen Angaben wären das bei einem qm-Preis von (gerundeten) 7 € also 70 € weniger Unterkunfstkosten.

    2. die zweite Frage ist, ob für die restlichen 60 qm die Miete als angemessen angesehen wird. Ist dies nicht der Fall, wirst du eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten. Das bedeutet dann, daß Du maximal 6 Monate weiterhin die normale Miete (abzüglich der in Antwort 1 genannten Summe) bekommst und danach nur noch die angemessene Miete erhälst. Ein Beispiel: nach Abzug der 10 qm beträgt Deine Miete meinetwegen 400 €, angemessen wären aber 350 €. Dann bekommst Du 6 Monate lang weiterhin die 400 € und danach nur noch 350 €. Die Differenz mußt Du dann aus Deinem Einkommen begleichen.

    Zitat

    Kann ich dann eventuell nicht nur Wohngeld beantragen

    Wenn alle Voraussetzungen hinhauen - ja. Allerdings kann es durchaus sein, daß Du dann erhebliche Einbußen machst, weil das Wohngeld nur ein Zuschuß zur Miete ist, aber keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Ein Verzicht auf ALG II kann da durchaus mehrere hundert Euro im Monat ausmachen.

    Gruß!

  • Hallo Moppel,
    super ausführliche Antwort!!!
    Da ist mir schon mal ein Stein vom Herzen gefallen und werde das Projekt Trennung "offiziell" bei ARGE in Angriff nehmen :)
    Vielen Dank

  • Sorry für den Ausrutscher Hoppel !!!! :o

    Bin anscheinend z.Z. gedanklich zu sehr meine Probleme am wälzen.... und schon passieren die kleinen Ausrutscher :)

    Gruß
    Malve43

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