Reduzierung ALG II Leistung bei Erhalt von Kindesunterhalt

  • Hallo!
    Ich beziehe z.Z. Hartz 4 Leistungen. Möchte mich nun von meinem Partner und Vater unseres gemeinsamen Kindes 3,5J trennen. Hoffe auch so schnell wie möglich wieder eine Halbtagsstelle zu finden.
    Da er wieder angefangen hat zu arbeiten werde ich von ihm auch Unterhalt einfordern.
    Bin mir da auch noch nicht sicher, ob wir das alleine regeln können (trotz Düsseldorfer Tabelle bin ich etwas unsicher: er liegt demnach im untersten Satz und hat auch Schulden abzuzahlen, wie ich aber auch) oder die ARGE da mitredet.
    Wenn er mir Unterhalt zahlt - rechnet die ARGE dieses direkt als Einkommen ab, wie schon beim Kindergeld, und zieht dieses von meiner Leistung ab?

  • Hallo,

    Zitat

    Bin mir da auch noch nicht sicher, ob wir das alleine regeln können

    Davon würde ich dringendst abraten. Irgendwelche privaten Vereinbarungen können sehr schnell nachteilig werden, weil diese nicht akzeptiert werden, wenn Du auf Sozialleistungen angewiesen bist. Insofern würde ich durchaus die Einschaltung des Jugendamtes oder eines Anwaltes empfehlen.

    Zitat

    und hat auch Schulden abzuzahlen

    Das sollte nicht Dein Problem bzw. das Deines Kindes sein.

    Zitat

    Wenn er mir Unterhalt zahlt - rechnet die ARGE dieses direkt als Einkommen ab, wie schon beim Kindergeld, und zieht dieses von meiner Leistung ab?

    Ja natürlich.

    Gruß!

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